Diebisches Rebhuhn (Erzählstoff)
Version vom 18. Juli 2020, 22:11 Uhr von Silvan Wagner (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Infobox Erzählstoff | namen = Diebisches Rebhuhn | regest = Ohne es beweisen zu können, verklagt das diebische Rebhuhn eien Artgen…“)
Diebisches Rebhuhn (Erzählstoff) | |
---|---|
Regest | Ohne es beweisen zu können, verklagt das diebische Rebhuhn eien Artgenossen, ihm seine Eier gestohlen zu haben; der hinzugezogene Richter verfügt, beide Kontrahenten zu hängen. (Dicke, Gerd/Grubmüller, Klaus: Die Fabeln des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, S. 571) |
Fassungen | Schimpf und Ernst (Johannes Pauli), Nr. 631 |
Forschung (s.a. unter Fassungen) |
Dicke, Gerd/Grubmüller, Klaus: Die Fabeln des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, S. 571 |