Die Hose des Buhlers (Hans Folz)
Die Hose des Buhlers | |
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AutorIn | Hans Folz |
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AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum: Hs Merkel 2° 966, 73r |
Ausgaben | Fischer, Hanns (Hg.): Hans Folz. Die Reimpaarsprüche, S. 34-37 |
Übersetzungen | Fischer, Hanns (Hg.): Die schönsten Schwankerzählungen des deutschen Mittelalters, S. 195-198 Spiewok, Wolfgang (Hg.): Altdeutsches Decamerone, S. 533-536 |
Forschung | Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 67, 91, 95, 124 |
Inhalt
Die Frau eines Basler Kaufmanns hat mit einem hübschen Jüngling verbotenen Umgang. Als sie eines Nachmittags wieder einmal ihr Spielchen treiben, kehrtder Ehemann unerwartet von einer Reise zurück, und der Liebhaber muss schleunigst das Feld räumen. Reisemüde legt sich der Kaufmann auf sein Bett und findet darin ein schwarzes Beinkleid. Ohne Lärm zu schlagen, steckt er es in die Tasche und begibt sich zu Tisch. Die Amme der Frau, die in alles eingeweiht ist, bemerkt seinen heimlichen Verdruss und beginnt die Zusammenhänge zu ahnen. Die Magd wird zum Liebhaber geschickt und erhält die Bestätigung, dass dieser bei seinem eiligen Aufbruch seine Hose zurückgelassen habe. Die Amme weiß Rat. Sie kauft zwei schwarze Hosen, zieht die eine selbst an und gibt die andere der Magd. Dann betritt sie lachend die Stube und wird vom Hausherrn nach der Ursache ihres Gelächters befragt. Da erzählt sie von einer Wette, die die drei Frauen abgeschlossen hätten: wer innerhalb von acht Tagen ohne eine schwarze Hose angetroffen werde, müsse ein Viertel Wein bezahlen. Schon zweimal hätten sie die Herrin ohne ihre Hose ertappt. Da macht der Kaufmann selbst die Probe und stellt fest, dass seine Frau wieder ohne die schwarze Hose ist, die sie, wie sie sagt, im Bett verborgen habe. Nun glaubt er, dass sein Verdacht gegenstandslos war, und stiftet zu den drei verwetteten Vierteln das vierte Viertel Wein. So wird er im letzten Augenblick doch noch getäuscht. - Verfassersignatur.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 456-457)