Der steinerne rörkasten wird gesetzet (Enoch Widman)

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Der steinerne rörkasten wird gesetzet

AutorIn Enoch Widman
Entstehungszeit 1596
Entstehungsort Hof
AuftraggeberIn
Überlieferung Vgl. Chronik der Stadt Hof (Enoch Widman)
Ausgaben Vgl. Chronik der Stadt Hof (Enoch Widman)
Übersetzungen
Forschung

Text

[1] Anno 1530 ist der steinerne rörkasten verfertiget und gesetzt und am sonn- abendt nach Aegidii, den 3. septembris, das wasser zum ersten mal, aus dem Stollnbrunnen, nicht ferner von Leubnitz entspringendt, vom Obern Rörkasten darein geleitet und gefuhret worden. Was dieser rörkasten oder springendbrunn anfangs gestanden, und in was schaden ein erbar rath durch einen unverstendigen, albern, stammlendten und biersuchtigen Steinmetzen, Fencka Heller genant,[2] gebracht worden, wird man ohne [S. 330] zweiffel in alten registern noch findten. Dann weil derselbe steinmetz, damalß ein burger allhie, den steinern trog zum warmen wasser, in der Mittleren Badstuben, gemachet und von zweien steinen furnemlich zusammengesetzt hatte und sich unbesonnen vermessen, einen steinern rörkasten auch wol zu verfertigen, ist ihme an sandtsteinen ein guter vorrath geschaffet und das werck angedinget worden. Da er dann ettliche gesellen angenommen und viel wochen gearbeitet, aber nie keinen stein gezeichnet hat, wie einer zu dem andern gehöre, und obwol er von seinen gesellen, die kluger alß er waren, offtmals darumb angesprochen wurde, er solte die stein zeichnen, er wurde es also nicht thun, hat er ihnen geantwortet, sie sollen nur arbeiten, er habe es alles in seinem kopff und wolle es machen, wie es sein soll, er sei meister und nicht sie. Do es nun dahin gediegen, daß er das werck auffrichten sollen, da hat sich nirgendt kein stein zum andern geschicket und an allen orten gemangelt, also das der arme meister Frenckel oder Frantz, ob dem werck entlauffen müssen, dadurch dann einem erbarn rath nicht ein geringer schad zugefugt worden, sintemal der ander meister, so das werck zu volfuhren, anderßwo hiher beschrieben, die vorigen gehauenen stein mehrerstheils alß untüchtig verworffen und alles uffs neu, nach seinem sinn, hat zurichten müssen. Alß nun dieser sein werck anno 1530 wollen auffrichten und man das wasser probirt, ob es die höhe des neuen rörkastens erreichen möchte und es gleichwol weit gefehlet, hat er solch sein absolvirtes und zirliches werck tieff in die erden graben müssen, also das es nicht sehr viel über das pflaster gereichet, damit das wasser dennoch hat steigen können. Diesem ubelstandt und unform zu steuren und damit der rörkasten desto bas am tag stunde und uff allen seiten von der erden wol erhaben wurde, hat man das pflaster in derselben refier sehr tieff weggenommen und abermal schaden leiden müssen, nicht allein wegen des unkostens, sondern daß auch die keller der nahend gelegenen heusser, uff der öbern oder rechten seiten, ettlichermassen verderbt und dardurch sehr an den tag und an die sonnen kommen sindt, wie dann auch die nachbarn am steinernen rörkasten, wegen deß ernidrigten pflasters, forne an ihre haußthuren haben steinerne staffel mussen machen lassen. Itziger zeit aber hat man den gedachten kellern widerumb ein wenig geholffen und uff derselben seiten das pflaster ettwas erhaben und die staffeln vor den heusern zum theil wider abgehen lassen.

Anmerkungen

  1. Zitiert nach Rösler, Maria (Hg.): Enoch Widman, S. 329f. Marginalie: "Der steinerne rörkasten wird gesetzet".
  2. Marginalie: "Weil dieser das wort Frenckel nicht recht aussprechen kondte, nennete er sich Fencka Heller".