Rittertreue: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Ritter muß zu seinem einmal gegebenen Versprechen stehen. | Ein Ritter muß zu seinem einmal gegebenen Versprechen stehen. | ||
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Graf Willekin von Muntaburk hat durch ritterlichen Aufwand bereits zwei | Graf Willekin von Muntaburk hat durch ritterlichen Aufwand bereits zwei | ||
Drittel des väterlichen Besitzes verbraucht, und da ihm sein Vater nichts mehr | Drittel des väterlichen Besitzes verbraucht, und da ihm sein Vater nichts mehr |
Version vom 3. Juli 2021, 21:00 Uhr
Inhalt
Promythion
Ein Ritter muß zu seinem einmal gegebenen Versprechen stehen.
Narratio
Graf Willekin von Muntaburk hat durch ritterlichen Aufwand bereits zwei Drittel des väterlichen Besitzes verbraucht, und da ihm sein Vater nichts mehr geben will, muß er fünf Jahre müßig zu Hause sitzen. Als jedoch eine reiche Landesherrin ein Turnier um ihre Hand ausrufen läßt, erhält er noch einmal siebzig Mark und kann zum Turnierort reiten. Er sendet einen Knappen voraus, der für ihn Quartier machen soll, und zwar bei einem Bürger, der bereit ist, ihm eine größere Summe Geldes zur Bestreitung seines Aufwands zu leihen. Der Knappe findet ihn im Münzmeister der Stadt, nur fordert dieser, daß Willekin mit siebzig Mark einen Ritter auslöse, der mit dieser Schuld in seinem Hause gestorben ist und im Mist des Stalles verscharrt wurde. Der Graf gibt um der Ehre des ritterlichen Standes willen seine siebzig Mark hin und läßt den Toten ehrenvoll bestatten. Dann rüstet er sich mit Hilfe seines Gastgebers zum Turnier, kann aber kein taugliches Streitroß finden. Endlich tritt ihm ein fremder Ritter das seinige ab, doch muß Willekin ihm dafür die Hälfte des Turniergewinns versprechen. Der Graf geht aus dem Turnier wirklich als Sieger hervor und kann sich mit der Landesherrin vermählen. Doch am Abend nach dem ersten Beilager erscheint der Fremde und fordert den halben Anteil an der Braut als des eigentlichen Turniergewinns. Vergebens versucht Willekin, ihn von dieser Forderung abzubringen. Um nicht wortbrüchig zu werden, muß er sich dazu verstehen, dem Fremden die zweite Nacht mit der jungen Frau abzutreten. Als er weinend die Kammer verläßt, gibt sich jedoch der Fremde als der Geist jenes Ritters zu erkennen, dessen Leichnam er ausgelöst hatte, und verzichtet auf alle Ansprüche. Graf Willekin zahlt nun auch dem Münzmeister das Entliehene zurück, womit er noch einmal seine Vertragstreue unter Beweis stellt.
Epimythion
Alle Ritter sollen in gleicherweise die triuwe hochhalten.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 535)