Die Dienstmagd: Unterschied zwischen den Versionen

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==Inhalt==
Eine Herrin will eine Dienstmagd ohne Lohn entlassen, weil sie ihr im Haushalt
nur Schaden angerichtet habe. Die Magd weist die Vorwürfe als unbegründet
zurück ... Sie hätte ihre Notlage durch Liebesdienste im Bett beheben können,
doch sei das im Gegensatz zur Herrin nicht nötig gewesen ... Sie habe fünf
Pfennige vom Ehemann der Herrin für den Arzt erhalten; falls sie ihr einen
Diebstahl unterstelle, solle sie die Sache vor Gericht bringen ... Die Herrin hält
der Magd vor, sie nur aus Mitleid eingestellt zu haben; nun sehe sie, daß sie
getäuscht wurde ... Die Magd droht der Herrin, die Wahrheit bekannt zu
machen ... (Fragment Uppsala). - Nachdem die Magd das Treiben der Herrin
mit einem Pfaffen geschildert und damit ihre eigene Liebschaft zu einem Knecht
— dem dafür 100 Tage Ablaß zustehen sollen — verglichen hat, kommt es zu einer
Schlägerei ... (Fragment Danzig)
([[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 542)


[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
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[[Kategorie:Quelle Schwank]]
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Aktuelle Version vom 3. Juli 2021, 23:08 Uhr

Die Dienstmagd; Probra mulierum

AutorIn Anon.
Entstehungszeit 14. Jhd.
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Uppsala, UB: Fragm. germ. 9, 1ra-2vb [Fragment]
Danzig, Bibliothek der Polnischen Akademie der Wissenschaften: Ms. 2527, Fasz. 9, 1ra-2vb
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Altenhöfer, Florian: Probra mulierum (Die Dienstmagd); Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 71, 100; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 77 A. 14

Inhalt

Eine Herrin will eine Dienstmagd ohne Lohn entlassen, weil sie ihr im Haushalt nur Schaden angerichtet habe. Die Magd weist die Vorwürfe als unbegründet zurück ... Sie hätte ihre Notlage durch Liebesdienste im Bett beheben können, doch sei das im Gegensatz zur Herrin nicht nötig gewesen ... Sie habe fünf Pfennige vom Ehemann der Herrin für den Arzt erhalten; falls sie ihr einen Diebstahl unterstelle, solle sie die Sache vor Gericht bringen ... Die Herrin hält der Magd vor, sie nur aus Mitleid eingestellt zu haben; nun sehe sie, daß sie getäuscht wurde ... Die Magd droht der Herrin, die Wahrheit bekannt zu machen ... (Fragment Uppsala). - Nachdem die Magd das Treiben der Herrin mit einem Pfaffen geschildert und damit ihre eigene Liebschaft zu einem Knecht — dem dafür 100 Tage Ablaß zustehen sollen — verglichen hat, kommt es zu einer Schlägerei ... (Fragment Danzig)

(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 542)