Ach got wie sere: Unterschied zwischen den Versionen

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== Transkription<ref>Abkürzungen werden in () aufgelöst; Nachträge werden gekennzeichnet (\von unten/, /von oben\, |von der Seite|); hochgestellte Vokale werden in den Fließtext übernommen; Vereinheitlichung unterschiedlicher s-Formen zu s, Beibehaltung von ß; grundsätzliche Kleinschreibung, Großschreibung nur bei Versmarkierung beibehalten (und ggf. vereinheitlicht); ggf. Einfügen von Zeilenumbrüchen bei Versgrenzen; ӱ → y; ë → e; ẅ → w.</ref> ==
== Transkription<ref>Abkürzungen werden in () aufgelöst; Nachträge werden gekennzeichnet (\von unten/, /von oben\, |von der Seite|); hochgestellte Vokale werden in den Fließtext übernommen; Vereinheitlichung unterschiedlicher s-Formen zu s, Beibehaltung von ß; grundsätzliche Kleinschreibung, Großschreibung nur bei Versmarkierung beibehalten (und ggf. vereinheitlicht); ggf. Einfügen von Zeilenumbrüchen bei Versgrenzen; ӱ → y; ë → e; ẅ → w.</ref> ==
Ach got wie sere<br />
<span style="color:#FF0000">A</span>ch got wie sere<br />
Get gut für ere<br />
<span style="color:#FF0000">G</span>et gut für ere<br />
Gewalt für recht<br />
<span style="color:#FF0000">G</span>ewalt für recht<br />
Das clagt ritter vnd knecht
<span style="color:#FF0000">D</span>as clagt ritter vnd knecht


== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==

Aktuelle Version vom 21. Januar 2026, 20:46 Uhr

Ach got wie sere

AutorIn
Entstehungszeit
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Cod. Quart. 565, 20v (online)
Ausgaben Kully, Elisabeth (Hg.): Codex Weimar Q 565, S. 97
Übersetzungen
Forschung

Transkription[1]

Ach got wie sere
Get gut für ere
Gewalt für recht
Das clagt ritter vnd knecht

Anmerkungen

  1. Abkürzungen werden in () aufgelöst; Nachträge werden gekennzeichnet (\von unten/, /von oben\, |von der Seite|); hochgestellte Vokale werden in den Fließtext übernommen; Vereinheitlichung unterschiedlicher s-Formen zu s, Beibehaltung von ß; grundsätzliche Kleinschreibung, Großschreibung nur bei Versmarkierung beibehalten (und ggf. vereinheitlicht); ggf. Einfügen von Zeilenumbrüchen bei Versgrenzen; ӱ → y; ë → e; ẅ → w.