Der dankbare Wiedergänger; Rittertreue; A knight of ggod faith; The grateful revenant
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AutorIn
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Anon.
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Entstehungszeit
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Zweite Hälfte 13. Jhd.
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Entstehungsort
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AuftraggeberIn
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Überlieferung
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Heidelberg, UB: Cpg 341, 364ra-369va [1] Erfurt, Bistumsarchiv: Deutsche Fragmente 4, 1ra-2vb [Fragment] Straßburg, Bibliothèque nationale et universitaire: Ms. 2333, 99vb-107vb
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Ausgaben
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Meier-Branecke, Marlis (Hg.): Die Rittertreue Ridder, Klaus/Ziegeler, Hans-Joachim (Hg.): Deutsche Versnovellistik des 13. bis 15. Jahrhunderts, Band 1/2, S. 353-379 Von der Hagen, Friedrich Heinrich (Hg.): Gesamtabenteuer, Band 1, S. 105-128
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Übersetzungen
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Ernst, Paul (Hg.): Altdeutsche Mären und Schwänke, S. 221-245 Meier-Branecke, Marlis (Hg.): Die Rittertreue Pretzel, Ulrich (Hg.): Deutsche Erzählungen des Mittelalters, S. 104-119 Ridder, Klaus/Ziegeler, Hans-Joachim (Hg.): Deutsche Versnovellistik des 13. bis 15. Jahrhunderts, Band 5, S. 157-163
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Forschung
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Altenhöfer, Florian: Rittertreue; Aumayer, Helmut: Die Rittertreue; Beine, Birgit: Der Wolf in der Kutte, S. 297; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 53, 70, 90, 99, 111, 115, 125, 222f., 251; Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 330f.; Lenz, Hannelore: Idealismus und Realismus in der Novelle ‚Rittertreue’; Londner, Monika: Eheauffassung und Darstellung der Frau in der spätmittelalterlichen Märendichtung, S. 131-134, 140, 181, 196, 353; Meier-Branecke, Marlis (Hg.): Die Rittertreue; Mihm, Arend: Überlieferung und Verbreitung der Märendichtung im Spätmittelalter, S. 118; Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens, S. 92, 169; Röll, Walter: Zur Rittertreue; Schirmer, Karl-Heinz: Rittertreue; Schirmer, Karl-Heinz: Stil- und Motivuntersuchungen zur mittelhochdeutschen Versnovelle, S. 26, 33, 39, 49, 63, 74f., 78, 88f., 97, 188-193, 210; Strasser, Ingrid: Vornovellistisches Erzählen, S. 21, A.510; Van der Lee, Anthony: Einige Beobachtungen zur Erzählstruktur des mhd. Märes ‚Der dankbare Wiedergänger'; Wagner, Silvan: Gottesbilder in höfischen Mären des Hochmittelalters, S. 77-123; Wagner, Silvan: Grenzbetrachtungen; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 236, 256, 306, 312 A. 79, 316f., 319-325, 340f., 391-394, 400, 402, 443, 449
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Inhalt
Promythion
Ein Ritter muß zu seinem einmal gegebenen Versprechen stehen.
Narratio
Graf Willekin von Muntaburk hat durch ritterlichen Aufwand bereits zwei
Drittel des väterlichen Besitzes verbraucht, und da ihm sein Vater nichts mehr
geben will, muß er fünf Jahre müßig zu Hause sitzen. Als jedoch eine reiche
Landesherrin ein Turnier um ihre Hand ausrufen läßt, erhält er noch einmal
siebzig Mark und kann zum Turnierort reiten. Er sendet einen Knappen voraus,
der für ihn Quartier machen soll, und zwar bei einem Bürger, der bereit ist,
ihm eine größere Summe Geldes zur Bestreitung seines Aufwands zu leihen.
Der Knappe findet ihn im Münzmeister der Stadt, nur fordert dieser, daß Willekin mit siebzig Mark einen Ritter auslöse, der mit dieser Schuld in seinem
Hause gestorben ist und im Mist des Stalles verscharrt wurde. Der Graf gibt
um der Ehre des ritterlichen Standes willen seine siebzig Mark hin und läßt
den Toten ehrenvoll bestatten. Dann rüstet er sich mit Hilfe seines Gastgebers
zum Turnier, kann aber kein taugliches Streitroß finden. Endlich tritt ihm ein
fremder Ritter das seinige ab, doch muß Willekin ihm dafür die Hälfte des
Turniergewinns versprechen. Der Graf geht aus dem Turnier wirklich als Sieger
hervor und kann sich mit der Landesherrin vermählen. Doch am Abend nach
dem ersten Beilager erscheint der Fremde und fordert den halben Anteil an
der Braut als des eigentlichen Turniergewinns. Vergebens versucht Willekin,
ihn von dieser Forderung abzubringen. Um nicht wortbrüchig zu werden, muß
er sich dazu verstehen, dem Fremden die zweite Nacht mit der jungen Frau
abzutreten. Als er weinend die Kammer verläßt, gibt sich jedoch der Fremde als
der Geist jenes Ritters zu erkennen, dessen Leichnam er ausgelöst hatte, und
verzichtet auf alle Ansprüche. Graf Willekin zahlt nun auch dem Münzmeister
das Entliehene zurück, womit er noch einmal seine Vertragstreue unter Beweis
stellt.
Epimythion
Alle Ritter sollen in gleicherweise die triuwe hochhalten.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 535)