Fünfzig Gulden Minnelohn (Claus Spaun)
Fünfzig Gulden Minnelohn | |
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AutorIn | Claus Spaun |
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AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Nürnberg, GNM: Hs Merkel 2° 966, 76r-77v |
Ausgaben | Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 351-361 |
Übersetzungen | Fischer, Hanns (Hg.): Die schönsten Schwankerzählungen des deutschen Mittelalters, S. 155-164; |
Forschung | Beine, Birgit: Der Wolf in der Kutte, S. 184, 225, 227, 230; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 67, 94, 96, 122, 124, 189; Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 144; Londner, Monika: Eheauffassung und Darstellung der Frau in der spätmittelalterlichen Märendichtung, S. 262, 276; Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens, S. 12, 152, 167, 170-172, 178-183, 207; Wagner, Silvan: Grenzbetrachtungen; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 234, 255, 300, 306-310 |
Inhalt
Ein reicher Bürger schickt seinen Sohn mit fünfzig Gulden auf eine Hochschule, damit er dort den Doktorgrad erwerbe. Unterwegs sieht er in einer Stadt eine Frau, die ihn so schön dünkt, daß er laut vor sich hinsagt, für eine Nacht mit ihr würde er seine ganze Barschaft geben. Die Magd der Dame hört diese Worte und hinterbringt sie ihrer Herrin. Diese ist bereit, sich auf den Handel einzulassen, und bestellt den jungen Mann auf den Abend zu sich. Er kommt und wird in einer Kammer neben dem Abtritt verborgen. In der Nacht klagt die Frau über Bauchschmerzen und bittet ihren Mann, sie auf den Abtritt zu begleiten und während ihrer Verrichtung auf ein Becken zu schlagen, weil sie sich sonst fürchte. Während er Lärm macht, gibt sie sich in der Kammer neben dem Abtritt dem Scholaren hin, und dieses Spiel wiederholt sich noch zweimal. Dann wird der Liebhaber aus dem Hause gelassen. Als der Bürger am Morgen ausreitet, fällt ihm vor der Stadt ein junger Mann auf, der abwechselnd einmal lacht und einmal weint. Er befragt ihn nach der Ursache seines merkwürdigen Verhaltens und erfährt das Geheimnis des nächtlichen Abenteuers. Da lädt er den Scholaren in sein Haus und läßt sich nach dem Essen von seiner erschrockenen Frau die fünfzig Gulden bringen. Davon heißt er seinen Gast an die Magd zwanzig Pfennige Kupplergeld zahlen, an die Frau dreimal zwei Pfennige Dirnenlohn und an ihn acht Pfennige für die Tanzmusik. Mit dem übrigen Geld und der Mahnung, es künftig besser beisammen zu halten, läßt er den Jüngling ziehen, der nach Abschluß des Studiums fröhlich zu seinem Vater heimkehrt. - Verfassersignatur.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 520)