Autoritätenspruch
Definitorische Ansätze
Arne Holtorf und Kurt Gärtner definieren Autoritätensprüche als einprägsame Zwei- und Vierzeiler überwiegend geistlich-asketischen Inhalts, die anerkannten Autoritäten (Gott, Propheten, Philosophen, Dichtern) zugeschrieben werden (vgl. Holtorf/Gärtner: Autoritäten, Sp. 557).
Überlieferungsformen
Autoritätensprüche sind im Spätmittelalter vor allem in Sammlungen überliefert, wobei neben unikalen Sammlungen auch mehrfach überlieferte Sammlungen vorkommen. Daneben finden sich einzelne Autoritätensprüche auch an Wändeen und im Gestühl mittelalterlicher Ratsstuben.
Autoritätensprüche speichern als apodiktisch formulierte Elemente der Wiedergebrauchsrede kollektives Wissen; sie zeigen dementsprechend je vielfältige Aktualisierungen, die letztlich nicht über Primärtext-Listen erfassbar sind. Stattdessen wird auf das mittelalterlicher Autoritäten verwiesen, das die gesamte bekannte Überlieferung verzeichnet.