Zu Soltz da saß ein Edelman
Zu Soltz da saß ein Edelman | |
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AutorIn | Anon. (Schreiber/Kompilator: Nathanael Carl; Quelle: Caspar Löffler zu Virnaw) |
Entstehungszeit | Vor 1599 |
Entstehungsort | |
AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Handschriftliche Ergänzungen und Kommentare zu dem Exemplar Dresden, SLUB: Mscr.Dresd.K.97 von Druck Straßburg 1599: Bernhard Jobin (Erben): Hennebergische Chronika (online), 252a |
Ausgaben | Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 29-31 |
Übersetzungen | |
Forschung | Mötsch, Johannes: Graf Wilhelm von Henneberg, Wolf von Herbstadt und die Burg zu Solz |
Text und Übersetzung
Text[1] | Übersetzung |
I[2] Zu Soltz da saß ein Edelman, war wol mit herrn vnd fursten dran, drumb nam ers steiff jn seinen sinn, wolt die von Stepffershausen zwing, ja Stepfershausen nicht allein, Mämels vndt Wons warn auch gemeint. denn er nam jhnen jhre kuhe, dasselbig bracht jhm angst vnd muhe. Meint wol zu kommen hoch hervor, aber all sein gut er drob verlor, darzu furst wilhelms schutz vnd gnadt, das rewet Wolfen von Herbstadt, es rewet jn aber viel zu spat[3] das er gefolgt hatt bösem rath.[4] Das macht sein vbermut vnd stoltz, Er wer sonst blieben wol zu Soltz. II III IV V[6] VI |
I Zu Solz saß ein Edelmann, der gut mit Herren und Fürsten vernetzt war, weshalb er sich auf den Gedanken versteifte, die Stepfershausener zu unterwerfen, ja, nicht nur die Stepfershausener, sondern auch die von Mehmel und von Wahns. Denn er nahm ihnen ihre Kühe weg, was ihm Angst und Not bescherte. Er hatte wohl gemeint, dass er weit aufsteigen würde, doch er verlor sein ganzes Vermögen dabei, dazu noch Schutz und Gnade des Fürsten Wilhelm. Wolf von Herbstadt reute es (er bereute es aber viel zu spät), dass er einem schlechten Ratschlag gefolgt war. Ursächlich dafür waren sein Übermut und sein Stolz, ansonsten wäre er sicherlich in Solz geblieben. II III IV V VI |
Für die Fehde relevante Einträge in der Hennebergischen Chronik (online)
In diesem jahre[18] ist Ernst von Brandenstein / Fuerst Wilhelmen Feind gewesen: unnd Montag Simonis Judae zu abends zu Dingsleben eingefallen: acht Bawren hoefe / mit den staellen abgebrent / zween Mann im Dorff erstochen. Der schade / so dismals / und andern seinen angriffen / geschehen / in dieser Fehde / ist auff 1140 gulden angeschlagen worden. (249)
[...]
Anno 1512 hat Ernst vo(n) Brandenstein / Fuerst Wilhelms abgesagter feind / den 12 Martij / einen armen Mann von Sultzfeld / under Henneberg gelegen / Hanß Zerzen genant / im Land zu Thueringen: zwischen Burgthonna un(d) Herbsleben / im Sachsischen Zoll un(d) geleite / drey Pferde genommen ( und dem Fuhrknechte etliches geldt / unnd denselben auch gefangen. Darnach auch den Mueller von Orndshausen weggefuehret: un(d) zu Schoenstell bey Hopffgarte(n) gefaenglich enthalte(n) un(d) geschatzt: welcher doch wu(n)derlich durch Gottes schicku(n)g entrunnen. Weiter hat Ernst dem Closter Breitungen / bey naechtlicher weile einen Hoff / der New hoff genant / abgebrent.
Den 30 Martij / hat Maul Cuntz / wolff von Herbstett Fuerst Wilhelmen abgesagten feindesknecht / beneben seinen helffern / Heintzen Rußwurmb den Abtsman zu Northeim geschossen und gefangen.
In der Palmwoche / hat Ernst von Brandenstein zween Hennebergische Underthanen von Breitingen gefangen / und gehn Schoenstett gefuehret. Deßgleichen andere zween von Ilmenaw / zwischen Ilmenaw und Plawen gefangen / und dahin gebracht: unnd umb 100 gulden geschatzt / die sie auch haben geben muessen.
Den 22. Aprilis hat Keyser Maximilianus eine ernste Commission / an Abt Hartmann zu Fulda / außgehen lassen: die sache zwischen F. Wilhelmen und Ernsten von Brandenstein zuverhoeren. Mandirt auch Chur und Fuersten von Sachsen / den von Brandenstein ernstlich dahin zuhalten / solcher verhoer abzuwarten / und sich aller thaetlichen handlung gegen Henneberg zuenthalten / sambt seinen helffern un(d) Hegern: welche gewesen / Sigmund von Hausen und Georg von Hopffgarten Ritter: und Wilhelm vo(n) Hopffgarten. Nichts desto weniger sind Georg von Hopffgarten und Sigmund von Hausen / mit Wolffen von Herbstatt / Fuerst Wilhelms abgesagtem feinde / den 14. Augusti / freytag nach Laurentij / ins Henneberger Land gefallen. Und haben das Dorff Klings / biß auff ein Hauß: un(d) die beyden Doerffer Nidern und obern Alba / auch die Vorstatt zu Schleusingen / unnd die Muehle zu Sultzfeld abgebrant. Und hat der von Hausen / erst den dienstag hernach den 18 Augusti / seinen feindsbrieff gehn Maßfeldt geschickt.
Anno 1513 beklagte sich Fuerst Wilhelm / an Keyser Maximilianum / daß Wolff von Herbstett / sein abgesagter feind / ihme mercklichen schaden zugefuegt. Unnd gedenckt under andern beschuldigungen: daß Er einen alten siebentzigjaehrigen Man(n) / der nichts dann ein Wurffpaertlin bey sich gehabt / nicht weit von Vessera / gestochen unnd gehawen / daß Er zu boden fallen muessen. Darnach erst abgetretten / und mit einem Daessecken an armen und beinen zustucken gehawen. Item bey einem Hennebergischen Dorffe / sechtzehen Pferde auff einer Wiesen mutwilliglich erstochen. Item etliche Hennebergische Kaerner auff freyer Strasse / darzu im Saechsischen Geleit erwuerget. (250f.)
Historischer Ablauf der Fehde[19]
- Juli 1511: Die Untertanen in Stepfershausen beklagen sich, dass Wolf von Herbstadt sie in ihren Triftrechten bedrängt. Zugleich beklagt sich Wolf von Herbstadt, dass sein Vieh gepfändet worden sei; Vermittlungsversuche fruchten nichts, aus der Sicht Wolfs erscheint eine Fehde unvermeidlich (57f.).
- 13. Dezember 1511: Wolf von Herbstadt teilt dem Grafen Wilhelm mit, dass er durch ihn Schaden erlitten habe und kündigt seine Lehnspflichten auf. (58)
- Kurz vor dem 29. März 1512: Der hennebergische Amtmann Heinz Rußwurm wird kurz vor Kaltennordheim durch Andreas Hausner (der Schwager Wolfs von Herbstadt) beschossen und durch Kunz Kipp (Spitzname Maul Kunz, Knecht Wolfs von Herbstadt) gefangen genommen. (58)
- 29. März 1512: Diener des Grafen von Henneberg (Paul Truchseß, Gottschalk von Stein, Bastian Vatte, Groß Fritz und Hans von Gauerstadt) sagen Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp die Fehde an. (58f.)
- 30. März 1512: Wolf von Herbstadt weißt darauf hin, dass er dem Grafen zweimal die Lehnsaufkündigung zugesandt habe, aber keine Antwort erhalten habe. (58)
- Wahrscheinlich 30. März 1512: Fehdeansage durch Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp an den Grafen Wilhelm (58), besiegelt durch Ernst von Brandeisen, gegen den der Graf bereits seit 1510 in Auseinandersetzung ist. (59)
- 16. April 1512: Gutachten von Philipp vom Berg zum Aufsagen der Lehnspflicht durch Wolf von Herbstadt und zu den damit strittigen Eigentumfragen; Empfehlung zur Ansetzung eines Lehnsgerichts. (60)
- 7. Mai 1512: Hofmeister Adam von Schaumberg berichtet dem Grafen Wilhelm, dass die Fehdeansage des Wolf von Herbstadt und die Beteiligung des Ernst von Brandenstein dem Kaiser angezeigt worden sei, der die Schadensersatzforderung Wolfs unnachvollziehbar gefunden habe. Nach Auffassung der kaiserlichen Juristen sei das Lehen Wolfs durch die Fehdeankündigung an Graf Wilhelm zurückgefallen. (60f.)
- 28. Juli 1512: Philipp Rußwurm wendet sich wegen der Gefangennahme seines Bruders Heinz Rußwurm an den Kurfürsten Friedrich und an den Herzog Georg von Sachsen. (61)
- 27. Juli 1512: Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp fangen zwei Untertanen des Grafen Wilhelm zusammen mit acht Pferden und bringen sie nach Haineck. (62)
- 6. August 1512: Graf Wilhelm ersucht in Köln den Kaiser, die Reichsacht über Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp zu verhängen. (62)
- 17. August 1512: Kaiser Maximilian erklärt die Reichsacht über Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp wegen Landfriedensbruch. (62)
- 13. August: Wolf von Herbstadt, Andreas von Hausen, Kunz Kipp und andere überfallen das Dorf Klings im Amt Fischberg, plündern und brandschatzen es. (62)
- 18. August 1512: Andreas von Hausen (der Schwager Wolfs von Herbstadt) erklärt Maßfeld die Fehde. (63)
- Vor 30. September 1512: Das Dorf Solz wird geplündert, die Kemenate der Burg gebrochen. (63)
- 25. September 1512: Die hessischen Regenten erlauben die Achtbriefe gegen Wolf von Herbstadt im Fürstentum Hessen anzuschlagen. (64)
- 30. September 1512: Die hessischen Regenten beschweren sich beim Grafen Wilhelm über die Plünderung des Dorfes Solz. (64)
- 7. Oktober 1512: Herzog Georg von Sachsen erlaubt den Aushang der Achtbriefe gegen Wolf von Herbstadt; Ernst von Brandenstein beraubt zwischen Eischleben und Wagd hennebergische Untertanen. (64)
- 14. Dezember 1512: Klage der Margarete von Herbstadt bei Kurfürst Friedrich von Sachsen: „Sie sei aus dem Schloss zu Solz verwiesen worden, das teilweise vom Kurfürsten zu Lehen rühre und auf das mit dessen Zustimmung ihr Wittum verschrieben sei. Graf Wilhelm von Henneberg habe sich darüber hinweggesetzt. Man habe sie, als sie im Kindbett lag, ihrer Habe und Güter beraubt, das Getränk ausgetrunken, dessen sie zur Ergötzung ihres Leibes bedurfte, das Vieh im Hof und das Getreide auf dem Boden genommen, die drei Seen und den Schlossgraben abgegraben, die Fische getötet und sie ins Elend getrieben. Der Graf habe angekündigt, ihre Wiesen umpflügen und ihre Hölzer fällen zu lassen. So bleibe ihr nur die Bitte an den Lehnsherrn.“ (63)[20]
- 13. Mai 1513: 43 Reiter Wolfs von Herbstadt brennen vier Häuser und 14 Stadel in Hambach nieder. (65)
- 6. Juni 1513: 12 Reiter und 10 Fußkämpfer Wolfs von Herbstadt brennen das Dorf Oberalba nieder und stehlen 6 Ackerpferde. (66)
- 14. Juni 1513: Schloss Solz wird von hennebergischen Untertanen aus Fischberg eingenommen und als Rache für Klings und Oberalba niedergebrannt. (66) Margarethe von Herbstadt beschwert sich erneut bei Kurfürst Friedrich: Ihr Besitz sei gestohlen; unter Führung der Hauptleute Zentgraf zu Dermbach und Andreas Ditsch aus Fischbach seien der Kirche vier Kühe, Schmuck und liturgisches Gerät geraubt worden; Zwei Untertanen seien gefangen genommen und gegen Lösegeld freigekommen, ihre Habe geraubt. (66)
- 17. Juli 1513: Wolf von Herbstadt ersticht auf einer Weide vor dem Kloster Veßra 16 Pferde und ermordet Hans Schryner, einen Bauern aus Ehrenberg. (67f.)
- 3. August 1514: Landgräfin Anna von Hessen vermittelt einen Vertrag, nach dem Graf Wilhelm am 22. Februar 1515 in Eschwege 2000 Gulden an Wolf von Herbstadt zahlen soll. Zugleich kommt Wolf aus der Reichsacht. (74)
Geographische Lage
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Anmerkungen
- ↑ Nach der Edition Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 29-31, Änderungen sind angemerkt.
- ↑ Der ersten Strophe voraus geht eine Einleitung der Memorabilie durch Nathanael Carl: Vndt wurden damals von den Hennenbergischen Berg knappen vnd andern freyharts knaben aller handt Reymen Spruche gemacht, von welchen mir Caspar Löffler zu Virnaw noch dise erzehlet hat.
- ↑ Dieser Vers fehlt bei Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 29, der ihn offensichtlich als bloße Wiederholung ansieht; vgl. aber V,2f.
- ↑ Der Vers ist interlinear nachgetragen.
- ↑ In der Handschrift sind die beiden ersten Strophen durch einen durchlaufenden Querstrich von den restlichen Strophen abgetrennt.
- ↑ Die letzten beiden Strophen sind mit Zeilenumbrüchen nach jeweils zwei Versen aufgeschrieben.
- ↑ Vor diesem Wort ist ein unleserliches Wort ausgeschabt.
- ↑ In der Handschrift sind von moderner Hand in roter Farbe Ziffern über die Wörter angebracht, die die richtige Reihenfolge anzeigen sollen; Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 30, stellt entsprechend um: "Gein Sultz so baldt nicht widr begert".
- ↑ Garn oder Netz, das für die Hasenjagd verwendet wird, vgl. DWB, Art. Hasengarn.
- ↑ Viertelkanne ist ein Weinmaß, vgl. DWB, Art. Viertelkanne.
- ↑ Vgl. DWB, Art. Wühl.
- ↑ Mit Sankt-Antonius-Feuer wird die Vergiftung durch Mutterkorn bezeichnet, die häufig das Absterben von Fingern und Zehen zur Folge hat und auch zu Wahnvorstellungen, Lähmung und Tod führen kann.
- ↑ Der Veitstanz ist eine Bezeichnung für unterschiedliche Erkrankungen, u.a. auch für die Vergiftung von Mutterkorn, vgl. IV, 5.
- ↑ "Ein klobe flachs" als ein Bund gesponnener Flachs, vgl. DWB, Art. Kloben, 8a.
- ↑ Zu „zotten“ als „lose Fäden“ vgl. DWB, Art. Zotten.
- ↑ Zu „schwingwerg“ als „Abfall beim Schwingen des Flachses vgl. DWB, Art. Schwingwerg.
- ↑ "Künne" bedeutet zunächst die edle Abkunft, steht aber auch konkret für das männliche Geschlechtsteil, vgl. DWB, Art. Künne; „lötzen“ ist eine Nebenform von „lützel“: klein, wenig, vgl. DWB, Art. Lützel.
- ↑ 1510.
- ↑ Skizziert nach Mötsch, Johannes: Graf Wilhelm von Henneberg, Wolf von Herbstadt und die Burg zu Solz.
- ↑ Die Gegendarstellung der Henneberger wird Juni 1514in Gotha vorgetragen: „Der Hauptmann Paul Truchseß habe den Reisigen und Fußleuten geboten, im Schloss nichts zu nehmen und die Frau nicht zu schädigen. Im Dorf wurde geplündert, Bauern wurden ergriffen und gefangengenommen. Dabei waren Truchseß oder Hofgesinde des Grafen nicht anwesend. Der Graf habe seinem Untervogt zu Maßfeld, Hans Zutterich, befohlen, Schloss und Dorf zu plündern und bei Strafe verboten, der Frau das zum Leibe gehörige oder in der Stube befindliche Gut zu nehmen. Zutterich hatte zwei Schultheißen dabei, einen von Wasungen, den anderen von Herpf mit ihren Leuten, er habe die Frau nicht beleidigt. Zutterich stellte dazu fest, er habe aus der Stube, in der die Frau lag, nichts genommen außer drei Handkissen. Weitere Gegenstände, darunter einen Badekessel und zwei Truhen, habe er dort gelassen. Nachdem Bauern eine Truhe auf den Hof getragen hatten, habe die Schwester Wolfs darum gebeten, sie zurückzubringen, das sei erfolgt. Ebenso habe man auf Bitten die Erbsen, den Gries in der Speisekammer, eine Kuh, eines der Ackerpferde und ein Kalb, das dem Kindermädchen versprochen war, dort gelassen, dazu fünf oder sechs Malter Korn und Weizen sowie Breimehl für das Kind; aus dem Kindbett sei nichts genommen worden. Ohnehin hätten Wolf und seine Frau zuvor schon das Beste – Betten, Kleider und Hausrat – aus dem Haus weggeschafft.“ (63f.)