Zu Soltz da saß ein Edelman
Zu Soltz da saß ein Edelman | |
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AutorIn | Anon. (Schreiber/Kompilator: Nathanael Carl; Quelle: Caspar Löffler zu Virnaw) |
Entstehungszeit | kurz nach 14.06.1513, vor 1599 |
Entstehungsort | Solz bei Henneberg |
AuftraggeberIn | Wilhelm von Henneberg? |
Überlieferung | Handschriftliche Ergänzungen und Kommentare zu dem Exemplar Dresden, SLUB: Mscr.Dresd.K.97 von Druck Straßburg 1599: Bernhard Jobin (Erben): Hennebergische Chronika (online), 252a |
Ausgaben | Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 29-31 |
Übersetzungen | |
Forschung | Mötsch, Johannes: Graf Wilhelm von Henneberg, Wolf von Herbstadt und die Burg zu Solz |
Text und Übersetzung
Text[1] | Übersetzung |
I[2] Zu Soltz da saß ein Edelman, war wol mit herrn vnd fursten dran, drumb nam ers steiff jn seinen sinn, wolt die von Stepffershausen zwing, ja Stepfershausen nicht allein, Mämels vndt Wons warn auch gemeint. denn er nam jhnen jhre kuhe, dasselbig bracht jhm angst vnd muhe. Meint wol zu kommen hoch hervor, aber all sein gut er drob verlor, darzu furst wilhelms schutz vnd gnadt, das rewet Wolfen von Herbstadt, es rewet jn aber viel zu spat[3] das er gefolgt hatt bösem rath.[4] Das macht sein vbermut vnd stoltz, Er wer sonst blieben wol zu Soltz. II III IV V[12] VI |
I Zu Solz saß ein Edelmann, der gut mit Herren und Fürsten vernetzt war, weshalb er sich auf den Gedanken versteifte, die Stepfershausener zu unterwerfen, ja, nicht nur die Stepfershausener, sondern auch die von Mehmel und von Wahns. Denn er nahm ihnen ihre Kühe weg, was ihm Angst und Not bescherte. Er hatte wohl gemeint, dass er weit aufsteigen würde, doch er verlor sein ganzes Vermögen dabei, dazu noch Schutz und Gnade des Fürsten Wilhelm. Wolf von Herbstadt reute es (er bereute es aber viel zu spät), dass er einem schlechten Ratschlag gefolgt war. Ursächlich dafür waren sein Übermut und sein Stolz, ansonsten wäre er sicherlich in Solz geblieben. II III IV V VI |
Historischer Ablauf der Fehde[28]
- Juli 1511: Die Untertanen in Stepfershausen beklagen sich, dass Wolf von Herbstadt sie in ihren Triftrechten bedrängt. Zugleich beklagt sich Wolf von Herbstadt, dass sein Vieh gepfändet worden sei; Vermittlungsversuche fruchten nichts, aus der Sicht Wolfs erscheint eine Fehde unvermeidlich (57f.).
- 13. Dezember 1511: Wolf von Herbstadt teilt dem Grafen Wilhelm mit, dass er durch ihn Schaden erlitten habe und kündigt seine Lehnspflichten auf. (58)
- Kurz vor dem 29. März 1512: Der hennebergische Amtmann Heinz Rußwurm wird kurz vor Kaltennordheim durch Andreas Hausner (der Schwager Wolfs von Herbstadt) beschossen und durch Kunz Kipp (Spitzname Maul Kunz, Knecht Wolfs von Herbstadt) gefangen genommen. (58)
- 29. März 1512: Diener des Grafen von Henneberg (Paul Truchseß, Gottschalk von Stein, Bastian Vatte, Groß Fritz und Hans von Gauerstadt) sagen Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp die Fehde an. (58f.)
- 30. März 1512: Wolf von Herbstadt weißt darauf hin, dass er dem Grafen zweimal die Lehnsaufkündigung zugesandt habe, aber keine Antwort erhalten habe. (58)
- Wahrscheinlich 30. März 1512: Fehdeansage durch Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp an den Grafen Wilhelm (58), besiegelt durch Ernst von Brandenstein, gegen den der Graf bereits seit 1510 in Auseinandersetzung ist. (59)
- 16. April 1512: Gutachten von Philipp vom Berg zum Aufsagen der Lehnspflicht durch Wolf von Herbstadt und zu den damit strittigen Eigentumfragen; Empfehlung zur Ansetzung eines Lehnsgerichts. (60)
- 7. Mai 1512: Hofmeister Adam von Schaumberg berichtet dem Grafen Wilhelm, dass die Fehdeansage des Wolf von Herbstadt und die Beteiligung des Ernst von Brandenstein dem Kaiser angezeigt worden sei, der die Schadensersatzforderung Wolfs unnachvollziehbar gefunden habe. Nach Auffassung der kaiserlichen Juristen sei das Lehen Wolfs durch die Fehdeankündigung an Graf Wilhelm zurückgefallen. (60f.)
- 28. Juli 1512: Philipp Rußwurm wendet sich wegen der Gefangennahme seines Bruders Heinz Rußwurm an den Kurfürsten Friedrich und an den Herzog Georg von Sachsen. (61)
- 27. Juli 1512: Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp fangen zwei Untertanen des Grafen Wilhelm zusammen mit acht Pferden und bringen sie nach Haineck. (62)
- 6. August 1512: Graf Wilhelm ersucht in Köln den Kaiser, die Reichsacht über Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp zu verhängen. (62)
- 13. August 1512: Wolf von Herbstadt, Andreas von Hausen, Kunz Kipp und andere überfallen das Dorf Klings im Amt Fischberg, plündern und brandschatzen es. (62)
- 17. August 1512: Kaiser Maximilian erklärt die Reichsacht über Wolf von Herbstadt und Kunz Kipp wegen Landfriedensbruch. (62)
- 18. August 1512: Andreas von Hausen (der Schwager Wolfs von Herbstadt) erklärt Maßfeld die Fehde. (63)
- Vor 30. September 1512: Das Dorf Solz wird geplündert, die Kemenate der Burg gebrochen. (63)
- 25. September 1512: Die hessischen Regenten erlauben die Achtbriefe gegen Wolf von Herbstadt im Fürstentum Hessen anzuschlagen. (64)
- 30. September 1512: Die hessischen Regenten beschweren sich beim Grafen Wilhelm über die Plünderung des Dorfes Solz. (64)
- 7. Oktober 1512: Herzog Georg von Sachsen erlaubt den Aushang der Achtbriefe gegen Wolf von Herbstadt; Ernst von Brandenstein beraubt zwischen Eischleben und Wagd hennebergische Untertanen. (64)
- 14. Dezember 1512: Klage der Margarete von Herbstadt bei Kurfürst Friedrich von Sachsen: „Sie sei aus dem Schloss zu Solz verwiesen worden, das teilweise vom Kurfürsten zu Lehen rühre und auf das mit dessen Zustimmung ihr Wittum verschrieben sei. Graf Wilhelm von Henneberg habe sich darüber hinweggesetzt. Man habe sie, als sie im Kindbett lag, ihrer Habe und Güter beraubt, das Getränk ausgetrunken, dessen sie zur Ergötzung ihres Leibes bedurfte, das Vieh im Hof und das Getreide auf dem Boden genommen, die drei Seen und den Schlossgraben abgegraben, die Fische getötet und sie ins Elend getrieben. Der Graf habe angekündigt, ihre Wiesen umpflügen und ihre Hölzer fällen zu lassen. So bleibe ihr nur die Bitte an den Lehnsherrn.“ (63)[29]
- 13. Mai 1513: 43 Reiter Wolfs von Herbstadt brennen vier Häuser und 14 Stadel in Hambach nieder. (65)
- 6. Juni 1513: 12 Reiter und 10 Fußkämpfer Wolfs von Herbstadt brennen das Dorf Oberalba nieder und stehlen 6 Ackerpferde. (66)
- 14. Juni 1513: Schloss Solz wird von hennebergischen Untertanen aus Fischberg eingenommen und als Rache für Klings und Oberalba niedergebrannt. (66) Margarethe von Herbstadt beschwert sich erneut bei Kurfürst Friedrich: Ihr Besitz sei gestohlen; unter Führung der Hauptleute Zentgraf zu Dermbach und Andreas Ditsch aus Fischbach seien der Kirche vier Kühe, Schmuck und liturgisches Gerät geraubt worden; Zwei Untertanen seien gefangen genommen und gegen Lösegeld freigekommen, ihre Habe geraubt. (66)
- 17. Juli 1513: Wolf von Herbstadt ersticht auf einer Weide vor dem Kloster Veßra 16 Pferde und ermordet Hans Schryner, einen Bauern aus Ehrenberg. (67f.)
- 3. August 1514: Landgräfin Anna von Hessen vermittelt einen Vertrag, nach dem Graf Friedrich am 22. Februar 1515 in Eschwege 2000 Gulden an Wolf von Herbstadt zahlen soll. Zugleich kommt Wolf aus der Reichsacht, seine Grau Margarete verzichtet auf ihre Wittumsrechte am Schloss Solz. (74)
Für die Fehde relevante Einträge in der Hennebergischen Chronik (online)
In diesem jahre[30] ist Ernst von Brandenstein / Fuerst Wilhelmen Feind gewesen: unnd Montag Simonis Judae zu abends zu Dingsleben eingefallen: acht Bawren hoefe / mit den staellen abgebrent / zween Mann im Dorff erstochen. Der schade / so dismals / und andern seinen angriffen / geschehen / in dieser Fehde / ist auff 1140 gulden angeschlagen worden. (249)
[...]
Anno 1512 hat Ernst vo(n) Brandenstein / Fuerst Wilhelms abgesagter feind / den 12 Martij / einen armen Mann von Sultzfeld / under Henneberg gelegen / Hanß Zerzen genant / im Land zu Thueringen: zwischen Burgthonna un(d) Herbsleben / im Sachsischen Zoll un(d) geleite / drey Pferde genommen ( und dem Fuhrknechte etliches geldt / unnd denselben auch gefangen. Darnach auch den Mueller von Orndshausen weggefuehret: un(d) zu Schoenstell bey Hopffgarte(n) gefaenglich enthalte(n) un(d) geschatzt: welcher doch wu(n)derlich durch Gottes schicku(n)g entrunnen. Weiter hat Ernst dem Closter Breitungen / bey naechtlicher weile einen Hoff / der New hoff genant / abgebrent.
Den 30 Martij / hat Maul Cuntz / wolff von Herbstett Fuerst Wilhelmen abgesagten feindesknecht / beneben seinen helffern / Heintzen Rußwurmb den Abtsman zu Northeim geschossen und gefangen.
In der Palmwoche / hat Ernst von Brandenstein zween Hennebergische Underthanen von Breitingen gefangen / und gehn Schoenstett gefuehret. Deßgleichen andere zween von Ilmenaw / zwischen Ilmenaw und Plawen gefangen / und dahin gebracht: unnd umb 100 gulden geschatzt / die sie auch haben geben muessen.
Den 22. Aprilis hat Keyser Maximilianus eine ernste Commission / an Abt Hartmann zu Fulda / außgehen lassen: die sache zwischen F. Wilhelmen und Ernsten von Brandenstein zuverhoeren. Mandirt auch Chur und Fuersten von Sachsen / den von Brandenstein ernstlich dahin zuhalten / solcher verhoer abzuwarten / und sich aller thaetlichen handlung gegen Henneberg zuenthalten / sambt seinen helffern un(d) Hegern: welche gewesen / Sigmund von Hausen und Georg von Hopffgarten Ritter: und Wilhelm vo(n) Hopffgarten. Nichts desto weniger sind Georg von Hopffgarten und Sigmund von Hausen / mit Wolffen von Herbstatt / Fuerst Wilhelms abgesagtem feinde / den 14. Augusti / freytag nach Laurentij / ins Henneberger Land gefallen. Und haben das Dorff Klings / biß auff ein Hauß: un(d) die beyden Doerffer Nidern und obern Alba / auch die Vorstatt zu Schleusingen / unnd die Muehle zu Sultzfeld abgebrant. Und hat der von Hausen / erst den dienstag hernach den 18 Augusti / seinen feindsbrieff gehn Maßfeldt geschickt.
Anno 1513 beklagte sich Fuerst Wilhelm / an Keyser Maximilianum / daß Wolff von Herbstett / sein abgesagter feind / ihme mercklichen schaden zugefuegt. Unnd gedenckt under andern beschuldigungen: daß Er einen alten siebentzigjaehrigen Man(n) / der nichts dann ein Wurffpaertlin bey sich gehabt / nicht weit von Vessera / gestochen unnd gehawen / daß Er zu boden fallen muessen. Darnach erst abgetretten / und mit einem Daessecken an armen und beinen zustucken gehawen. Item bey einem Hennebergischen Dorffe / sechtzehen Pferde auff einer Wiesen mutwilliglich erstochen. Item etliche Hennebergische Kaerner auff freyer Strasse / darzu im Saechsischen Geleit erwuerget. (250f.)
Für die Fehde relevante, handschriftliche Einträge im Druck durch Nathanael Carl [?], 250a-252a (online)
[250a]
Nota: Anno 1510. Ist Ernst von Brandenstein wegen Wolfen von Herbstedt, furst und hofman zuo Hennenberg feinde gewesen, und hat den von Hen(n)enberg von Coburg aus befehdet, und fur sich solches also zugetragen wie nachfolget: Dieweil vor dieser zeit, nach Abgang der Alten bawfalligen Baukuben [?] hauser Hennenbergisches lehns, so weiland zu sultza am berg hugel aller nechste uber dem Mannesfelder Mage daselbst gestanden mit bewilligung und zulassung deß lehnherrn, umb besser beq(u)enligkeit willen. An desselben stadt, herunter uber den Weg auf die Wiesen daselbst forn \Im/ Dorffe zwischen die Teiche daselbst ein anderes und neheres Haus |funf Gebhauten [?]) von der thann| erbawet worden, welches volgendts durch Abgang hausen von der thann wider An den lehnherrn, als damals Wilhelmen von Hennenberg gefallen, undt durch den selben ferner, Wolfen von Herbstadt gelihen worden, umb das Jar Christi: 1505. Begabe sich Anno 1510 das derselbe von Herbstadt zu Sultze, mit denen von Stepfershausen umb der vihe weide willen, Im gehültze so zwischen den beden dorffern daselbst gelegen, undt der sültzer Rieth genennet ist, In zwitracht undt widerwertigkeit geriethe: Undt weil der von Herbstadt auf gnugsamen grundtlichen bericht, der alsam herkom(m)en und Gerechtigkeit der StepfersHauser Trifft halben, noch nicht Ruhe oder friede haben wöllen, sondern uber als herkom(m)en undt gebüere, dafür er doch zunet [?] gewarnet worden, die Stepfershauser mit seinem vihe ubertrieben und hart beschwehret, und also an Ihrer allen Gerechtigkeit, eintrag undt mercklichen Abbruch gethan, bißs Ihme endtlich darob aus furstlichem befehl eine kuh aus seinen Rindt Noßsern Abgepfendet, undt damit es zum endtlichen außtrag kom(m)en mochte zum Maßfelder, dem lehnherrn heimgetrieben worden, Hat Wolf von Herbstadt sich ferner unterstanden, undt denen von Stepfershausen, die gantze herde Ihrer Rinds vicher zu Ihrer geburlichen undt befugten weide \mit gewalt/ zu nemen, undt in seine gewarsam zu treiben, und darneben sich verlauten zu lassen, er wollte seine ihm abgepfendete kuh, ohn alles andergelt nit wider haben oder sein haupt nicht sanft legen, wo aber nicht, so wolle er es dahin richten, Er solle solche kuh noch schreyen, als man es Am döringer walde hören solle, undt An allen orthen davon zu singen und sagen wissen. Dafur aber fürst Wilhelm ihn warnen lassen, solcher ungereimeten fürnemens müßig zu gehen, damit er der fürst als lehn herr, nicht verursacht würde, seine Hundte, an seine des Lehntregers katzen zu hetzen: Undt Ihm darneben auferlegt der Gemeine zu Stepffershausen Ihr Ihnen unrechtmessig abgetrieben vihe, wieder zu zu stellen, oder eines Andern \zu/ gewarten. Weil er [31]aber sölcher war, simung [?][32] nicht geachtet, sondern noch darüber gar freventlich den Andern benachbarten dorffschaft von zu Memels undt Wons, auch ihr vih Angestoßet, undt dergleichen beginnet Als Ist fürst Wilhelm verursacht worden, deßs Herbstetters, undt der Gemein zu Sultz ihr vih sämptlichen auch abholen, Undt gein Kalten Northeim Ins Schloßse treiben zu laßsen, der Meynung den Herbstetter dadurch (der billigkeit zu handeln) Anzuhalten, so bald aber sölches geschehen, verbundte sich Wolf von Herbstadt heimlich, mit Ernst von Brandenstein, seinem schwager \so damals/ zu Coburg An den Herrn Von Sachsen dienstbar. Welcher hernach am Montag den Tag Simonis undt Judae, mit seinen helfern hochgedachtem fürst Wilhelmen zu Grunenberg zur dorff dingßsleben eingefallen, undt daselbst Acht bauernhöfe oder Wohnungen mit samt den scheunen undt stellen abgebranndt undt zwene Einwöhner daselbst Im dorffe Erstochen hat Wie er dann auch ferner Anno .1512. Am freitage Nach Reminiscere den 12. Marty, mit seinen helfern, vom \fürst Wilhelmen/ von Hennenberg einen Armen man, von Sültzfelt unter Hen(n)eberg gelegen, Hans Zerr genant, Im landt zu Thüringen zwischen herhof, lohn undt Burgthoma Im Sächsischen zoll undt geleite \feindtlich/ Angegriffen, Undt dem selben drey pferde genom(m)en, Auch darneben eines anderen Grunenbergischen unterfaßsen [?] (Matthes stadelman genant) furknechte, gefangen, Und Ihm Erlös gelt genom(m)en: Item bald hernach den Möller von Örnitzhausen gefänglich weg geführet, und zu Schönßeck bey Hopffgarten gefänglich enthalten, undt geschatzet, welcher doch hinunder lief durch Gutter schickung
[250b]
Schickung ledig worden, undt Ihnen wider Entkom(m)en Ist, weitter haben sie dem closter\herrn/ Breittungen einen Hof der Newe Hoff genant, bey Nachtlicher weile, angesteckt undt abgebranndt: Welches alles fürst Wilhelm zu Hennenberg so baldt keyserlicher May: geklaget, undt umb ganz dinges friedliches eingesehens gebeten hat. Da nu Mittlerweil, Wolf von Herbstadt vernommen, das seinem bundesv(er)wandten dem von brandenstein seines feindtlichen beginnens vornemen, mit seinen Helfern zimlich gerathen, Als Richtet er auch for war seine sachen, zu dergleichen Thätlichenn und Verhächtlichenn [?] feindtlichenn Angriffe. Denn Am dienstag vor palmen, den .30. Marty, hat Maulkuntz, Wolfen von Herbstadts knecht mit seinen Helfern, Juncker Heintzen Rußwurm, den Amptman zu kalten Northeim unuerwarner sachen uber Raschet, Auf ihn geschoßsen, und ihn darnach gefangen genom(m)en; Auch haben Ernstten von Brandenstein, undt seine Helfer in der Palmwochen, Abermals zwene Hennebergische unterthanen, von Breittungen, Auch zweinenz bürger von Ilmenaw, zwischen Ilmenau undt Plawen gefangen undt sämptlichen gein schönstadt geführet, undt umb .100. R. geschatzet, die sie auch haben geben müßsen. Undt weil dann (nach dem keyser Maximilianus deßsenhalben, eine ernste commission den .22. Aprilis (war der donnerstag nach Quasimodogemini) von Trier aus, An den Abt Hartman(n) zu fulda außsgehen laßsen, undt befolhen, die sachen zwischen furst Wilhelmen, undt dem von Brandenstein zu verhören, darneben auch chur undt fürsten zu Sachsen Madiret, den von Brandenstein Ernstlich dahin zu halten, sölcher verhöre Abzuwarten undt sich sampt seinen helfern undt Gegnern, Sigmund von Hausen, Auch Georgen undt Wilschman von Hopffgarten, forrhin aller thätlichen handlung gegen Hennenberg zu enthalten) furst Wilhelm von Hennenberg vernommen, das sölche ursache, Im grundt, alle von Wolfen von Herbstadt her Rühre, welchen gleichwol mittlerweile mit den seinen, aus dem Haus Sultza gewichen, sich auch nicht Anheims finden, undt darneben mit Orow \Drow/ Worten verlauten lassen, dasselbe sampt dem dorff Sultza mit solcher Anzußecken und zu verbren(n)en, und ohne das der brandtschade welcher sonsten schon die zeit dieser wehrnendenn [?] vehde uber geschehen, auf die .1140. R geschatzet Und Taxiret wardt, ohne was sonsten für schaden Undt untath geschehen. Auch damals so baldt die zeittung ein kom(m)en, alz gewächter [?] Wolf von Herbstadt, Einen alten 70. Järigen, hennenbergischenn mann, welcher nichts denn ein Wurff pärrlein bey sich gehabt, nicht weit vom closter Veßsera, gestochen undt gefahen, alz Er zu boden fallen mußste, darnach erß abgeschnitten undt mit einem dässecken, An Armen undt beinen |und an allem seinen leibe| zu stücken gehawen, fürst noch, hohnen, zu hon, spot, undt sonderem bewegnis: Als her fürst Wilhelm, ein ergeren undt größeren schaden undt verrath zu verhütten, baldt[33] darzu, Nam das Haus Sultza, als sein lehn ein, lies abführen was von kleinoten undt fahrender habe darinnen gefunden wurde, stackte es darnach mit fahren Am .Hl. veits Abend den .14. Juny nachen war Montag nach fronleichnam tag, mit fewer an, undt brandte es zu grundt aus, wolte disfalls lieber gar keinen, denn einen ungehorsamen, auch unter den Wolf lehntragern haben, |das landtvolck, so unter deßs noch das dorff und die kirchen zu plundern sich understanden lies er eine Ernste Inhibition Undt Gebot Anliegen wider thatlicher maße dißsfalls fürzunehmen, undt| Befasste dargegen das dorf mit bewehrtem landtvolck, Und etlichen einspannigenn[34] undt lies es fleißig bewachen. Und Wiewol Wolf von Herbstadt, mit seinen helffern, volgender etliche mal sich nahe umb \und bey/ das dorff gemacht und sonderlich Nächtlicher weile In den Hewschobern auf den wiesen \daselbst herumb sich [?]/ enthalten, und auf gelegenheit gewartet, weil er aber doch wegen der fleißsigen undt starcken wacht, nichts thätliches deßs ofter deßs ofter fürnehmen künen noch dörffen, hat er sich wider davon gemacht, Undt als einen öffentlichen abgesagten feinde erkläret. Nota: Anno .1513. Ist herr Jorg Zitterkopff newer dechant Im Stifft Schmalkalden eingeführt worden
[252a]
ret, endtlich auch mit seinen noch \letztlich/ beyßtendigen Helfern, Georgen von Hopfgarten, undt Sigmundladt [?] von Hausen, Als ein Abgesagter feindt den Hl. Augusti, Am Sonnabendt nach Laurenty, Ins hen(n)enberger landt gefallen, und das dorf Klings, biß auf ein Haus, gar außgebrandt: Auch die beiden dörffer Obern und Nidern Alber angezündt und gebrandt. Und hat der von Hausen erst den Dienstag hernach einen feindesbrief gein Maßsfeld geschickt. Nochmal haben sie gleichfalls die vorstadt zu Schleusingen Angesteckt: Auch ferner die mule zu sultzfeldt unter Hennenberg abgebrandt. Undt volgender Anno .1513. In einem Hennenbergischen dorffe Sechzehn pferde an der weide erstochen, deßgleichen etliche Hennenbergisch lemer, auf der Straßsen, In der fürsten Geleidt, ohn alle wehr undt noth erwürget. Undt anderen großsen schaden mehr gethan. Welcher alles In einem langen Außführlichen schreiben, fürst Wilhelm Anno .1513. die keyserlich May: mit allen Umbstanden clar berichtet hat, Auch endtlich do fünf gute Leute Von Grauen Herrn Und Adelstandes auf deßs von Herbstadts bitte undt Anfahen darein \ins mittel/ geschlagen, Es auch geschehen laßsen, undt umb friedens undt der unterthanen Wolfahrt willen, der ungehorsamen undt widerspennigen lehntregers rindern \endlich/ für die abgeführten kleinoth und fahrende habe, ohne pflicht aus lautter gnad |und Angeborner fürstlicher mildthätigkeyt| geben dritthalb Tausent gulden: Undt hat volgendes sölcher Alten Ritterlehns eingehornige [?] folck undt liegende gutter zu bawer lohn Guttern gemacht, undt dieselben fünff bawern eingethan undt die Jahrzal zum gleichnis [?] einhawen lassen: Anno .1513. Undt wurden damals von den Hennenbergischen Berg knappen und Anderen freyharts knaben aller handt Reymen Spruche gemacht, von welchen mir Casp(ar) Löffler zu Virnaw noch diese Erzehlet hat:
Anmerkungen
- ↑ Nach der Edition Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 29-31, Änderungen sind angemerkt.
- ↑ Der ersten Strophe voraus geht eine Einleitung der Memorabile durch Nathanael Carl: Vndt wurden damals von den Hennenbergischen Berg knappen vnd andern freyharts knaben aller handt Reymen Spruche gemacht, von welchen mir Caspar Löffler zu Virnaw noch dise erzehlet hat.
- ↑ Dieser Vers fehlt bei Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 29, der ihn offensichtlich als bloße Wiederholung ansieht; vgl. aber V,2f.
- ↑ Der Vers ist interlinear nachgetragen.
- ↑ In der Handschrift sind die beiden ersten Strophen durch einen durchlaufenden Querstrich von den restlichen Strophen abgetrennt. Zum Inhalt vgl. Nathanael Caroli, Chronik, 250b: "Als her fürst Wilhelm, ein ergeren undt größeren schaden undt verrath zu verhütten, baldt darzu, Nam das Haus Sultza, als sein lehn ein, lies abführen was von kleinoten undt fahrender habe darinnen gefunden wurde, stackte es darnach mit fahren Am .Hl. veits Abend den .14. Juny nachen war Montag nach fronleichnam tag, mit fewer an, undt brandte es zu grundt aus, wolte disfalls lieber gar keinen, denn einen ungehorsamen, auch unter den Wolf lehntragern haben, |das landtvolck, so unter deßs noch das dorff und die kirchen zu plundern sich understanden lies er eine Ernste Inhibition Undt Gebot Anliegen wider thatlicher maße dißsfalls fürzunehmen, undt| Befasste dargegen das dorf mit bewehrtem landtvolck, Und etlichen einspannigenn [das sind einfache Kämpfer] undt lies es fleißig bewachen."
- ↑ Ggf. Anspielung auf die sprichwörtliche Verknüpfung von Hasengarn und Narrentum, vgl. Florilegium Politicum (Christoph Lehmann), 1630, S. 92: "Der betrogen ist / der hat die Narrenkapp angestreifft / hat Esels Ohren davon getragen / hat das Seil an Hoernern / hat die Reiß ueberm Kopff / der Haas ist im Garn / er hengt in der Schling / und verstehet die Muentz nicht."; Florilegium Politicum (Christoph Lehmann) 1662, S. 836: "Der Unsinn scheret die saew / unnd sengt die schaaff / setzt die saew uobern Hirten / fangt mit eim Hasengarn Muecken."
- ↑ Ggf. Anspielung auf die sprichwörtliche Verknüpfung von Kandl und Narrentum, vgl. Syrach (Johannes Mathesius), 215b: "Man wirfft auch Kandel vnd Teller aus vnd sticht mit Narrenschellen.".
- ↑ Ggf. Anspielung auf das Sprichwort "Der Nagel in der Wand ist vor ihm nicht sicher" bzw. "Er verkauft alles, was sich nur losmachen lässt", vgl. Wander, Art. Nagel, §68
- ↑ Ggf. Anspielung darauf, dass Sankt Antonius der Schutzpatron des Viehs ist, das die Plünderer entwenden wollen.
- ↑ Anspielung auf das Datum der Plünderung: der 14. Juni ist der St. Veits Tag, vgl. Nathanael Carl, 250b.
- ↑ Ggf. Anspielung auf das Sprichwort "Ein tief eingeschlagener Nagel geht nicht unverbogen (unzerbrochen) wieder heraus", vgl. Wander, Art. Nagel, §20.
- ↑ Die letzten beiden Strophen sind mit Zeilenumbrüchen nach jeweils zwei Versen aufgeschrieben.
- ↑ Ggf. Anspielung auf die Sprichwörter "Man muss den Flachs nicht loben, man hab ihn denn am Kloben" (Wander, Art. Flachs, §21) bzw. "Spann den Kloben höher auff vnd fang einen andern Narren drauff" (Wander, Art. Kloben, §1).
- ↑ Vor diesem Wort ist ein unleserliches Wort ausgeschabt.
- ↑ Ggf. Anspielung auf die Sprichwörter "Auff vngelegte eyer ist vngewiss hoffen", vgl. [www.woerterbuchnetz.de/Wander?lemid=E00143|Wander, Art. Ei, §12] bzw. "Ist die Henne mein, so gehören mir auch die Eier", vgl. Wander, Art. Henne, §124
- ↑ Ggf. Anspielung auf eine Anekdote um Friedrich den Weisen: "Als Friedrich der Weise von Sachsen durch Lukas Kranach sein Wappen malen liess, sagte er insbesondere zu ihm, er möge die Henne ja fleissig malen, denn sie habe den Fürsten zu Sachsen ein gutes Ei gelegt, wo er auf Friedrich III., Landgraf von Thüringen, auch der Strenge, der Tapfere, Gütige genannt, anspielte, welcher durch seine Verbindung mit Katharina von Henneberg Koburg im Jahre 1356 an sich brachte." ([1]Wander, Art. Henne, §29); vgl. auch die ausführliche Fassung der Anekdote in Melissantes, Das Erneuerte Alterthum, S. 314-317; vgl. dazu auch Hennebergische Chronik, S. 197: "Und also kam die Grafeschafft und Fuerstenthumb umb dise herrliche Pfleg: und die Henne umb das gute Ey."
- ↑ In der Handschrift sind von moderner Hand in roter Farbe Ziffern über die Wörter angebracht, die die richtige Reihenfolge anzeigen sollen; Schnorr, Franz: Aus der verloren geglaubten Hennebergischen Chronik von Nathanael Caroli, S. 30, stellt entsprechend um: "Gein Sultz so baldt nicht widr begert".
- ↑ Garn oder Netz, das für die Hasenjagd verwendet wird, vgl. DWB, Art. Hasengarn.
- ↑ Viertelkanne ist ein Weinmaß, vgl. DWB, Art. Viertelkanne.
- ↑ Vgl. DWB, Art. Wühl.
- ↑ Vgl. Grimm, Art. Anwurf: Die bildliche Bedeutung des Wortes, das auch den ersten Wurf beim Würfelspiel bezeichnet (was als Bedeutung hier ebenfalls zu erwägen wäre), ist Antrag, Anschlag, Entwurf.
- ↑ Mit Sankt-Antonius-Feuer wird die Vergiftung durch Mutterkorn bezeichnet, die häufig das Absterben von Fingern und Zehen zur Folge hat und auch zu Wahnvorstellungen, Lähmung und Tod führen kann.
- ↑ Der Veitstanz ist eine Bezeichnung für unterschiedliche Erkrankungen, u.a. auch für die Vergiftung von Mutterkorn, vgl. IV, 5.
- ↑ "Ein klobe flachs" als ein Bund gesponnener Flachs, vgl. DWB, Art. Kloben, 8a.
- ↑ Zu „zotten“ als „lose Fäden“ vgl. DWB, Art. Zotten.
- ↑ Zu „schwingwerg“ als „Abfall beim Schwingen des Flachses vgl. DWB, Art. Schwingwerg.
- ↑ "Künne" bedeutet zunächst die edle Abkunft, steht aber auch konkret für das männliche Geschlechtsteil, vgl. DWB, Art. Künne; „lötzen“ ist eine Nebenform von „lützel“: klein, wenig, vgl. DWB, Art. Lützel.
- ↑ Skizziert nach Mötsch, Johannes: Graf Wilhelm von Henneberg, Wolf von Herbstadt und die Burg zu Solz.
- ↑ Die Gegendarstellung der Henneberger wird Juni 1514 in Gotha vorgetragen: „Der Hauptmann Paul Truchseß habe den Reisigen und Fußleuten geboten, im Schloss nichts zu nehmen und die Frau nicht zu schädigen. Im Dorf wurde geplündert, Bauern wurden ergriffen und gefangengenommen. Dabei waren Truchseß oder Hofgesinde des Grafen nicht anwesend. Der Graf habe seinem Untervogt zu Maßfeld, Hans Zutterich, befohlen, Schloss und Dorf zu plündern und bei Strafe verboten, der Frau das zum Leibe gehörige oder in der Stube befindliche Gut zu nehmen. Zutterich hatte zwei Schultheißen dabei, einen von Wasungen, den anderen von Herpf mit ihren Leuten, er habe die Frau nicht beleidigt. Zutterich stellte dazu fest, er habe aus der Stube, in der die Frau lag, nichts genommen außer drei Handkissen. Weitere Gegenstände, darunter einen Badekessel und zwei Truhen, habe er dort gelassen. Nachdem Bauern eine Truhe auf den Hof getragen hatten, habe die Schwester Wolfs darum gebeten, sie zurückzubringen, das sei erfolgt. Ebenso habe man auf Bitten die Erbsen, den Gries in der Speisekammer, eine Kuh, eines der Ackerpferde und ein Kalb, das dem Kindermädchen versprochen war, dort gelassen, dazu fünf oder sechs Malter Korn und Weizen sowie Breimehl für das Kind; aus dem Kindbett sei nichts genommen worden. Ohnehin hätten Wolf und seine Frau zuvor schon das Beste – Betten, Kleider und Hausrat – aus dem Haus weggeschafft.“ (63f.)
- ↑ 1510.
- ↑ Bach liest „Weilen“.
- ↑ Bach liest evtl. „dennoch“.
- ↑ Von balden: eilen, vgl. Lexer, Art. balden.
- ↑ "Ein einspenniger knecht, das ist ein gemeiner kriegsmann, nit groszes ansehens oder nammens.", vgl. Grimm, Art. einspännig.