Der Allenfrauenhold (B11)

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Der Allenfrauenhold (B11)

AutorIn Anon.
Entstehungszeit Überlieferung um 1425
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Karlsruhe, Landesbibliothek: Hd. Donaueschingen 104, 99va-100rb
Ausgaben Dorobantu, Julia/Klingner, Jacob/Lieb, Ludger (Hg.): Minnereden, S. 488-492
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob: Der Allenfrauenhold; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 14f.

Inhalt

A Prolog (1–12):

Der Sprecher eröffnet mit der Sentenz, dass es Zeichen von Unbeständigkeit sei, öffentlich über die eigenen Fehler zu sprechen, weil man dann leicht auch über andere rede. Zugleich versichert er seine eigene Beständigkeit – obwohl er im Weiteren gerade von seiner wechselhaften Liebespraxis berichtet.

B Aufzählung (13–90):

Der Sprecher gesteht eine radikale, unterschiedslose Begehrlichkeit: Jede Frau, gleich welcher Art, weckt sein Verlangen. Dies führt er an einer Reihe von sechzehn lose geordneten Frauentypen aus, die er jeweils mit teils deutlicher erotischer Bildsprache charakterisiert – von der Langen, der Kurzen, der Singenden, der Schüchternen, der Tänzerin, der Schlagfertigen, der Schreibkundigen, der Kleinen, der Hochgewachsenen, der Verführerischen, der sehr Jungen, der Alten, der Goldhaarigen, der Freizügigen, der Schweigsamen bis hin zu Frauen mit kleinen Makeln oder unterschiedlicher Hautfarbe. Für jede findet er eine eigene, oft drastische Begründung seines Begehrens. Am Ende resümiert er knapp: Jede Frau, die ihm begegnet, raubt ihm nachts den Schlaf.

C Minneklage (91–124):

Der Sprecher schließt konventionell mit Dienstversicherung, Behauptung der Liebe von Kindesbeinen an, Lob der Vorzüge seiner einzigartigen Geliebten, von denen er aber nichts hat, denn sie vermartert (108; Minnemartyrium) und röstet sein Herz in Minneglut. Dies sei der Grund für seine Untreue. Dass sich sein Herz zu anderen Frauen neigt, legitimiert er mit einem Vergleich: Der Bedürftige liebt nicht einen armen Onkel und ›Betschwestern‹ (116: salter frowen) – zu ergänzen ist: sondern solche Personen, die ihm etwas geben können. Schluss: Minnedienst bis zum Tod wird unter der Voraussetzung des Minnelohns (119: hier: beständiger Gruß) versprochen.

(Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 14f.)