Liebesversicherung (Z12): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Seite wurde neu angelegt: „{{Infobox Einzeltext | namen = Liebesversicherung (Z12) | autorin = Anon. | entstehungszeit = Überlieferung 1454 | entstehungsort = | auftraggeberin = | überlieferung = München, Bayerische Staatsbibliothek: Cgm 379, 99r-99v | ausgaben = | übersetzungen = | forschung = Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 996 }} Kategorie:Quelle Minnerede“ |
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Der Sprecher lässt sein Herz die Geliebte mit Treue und sehnsuchtsvoller Liebe grüßen und betont, dass er sie niemals vergessen könne. Er erklärt, dass sein Herz sie erwählt habe und dass er niemanden je so sehr geliebt habe. Er versichert ihr seinen treuen Dienst und verbindet dies mit der Hoffnung auf Freude durch sie. Nach einem Segenswunsch erneuert er seine Dienstbereitschaft und bittet die Frau, den Worten böswilliger Verleumder keinen Glauben zu schenken. Bei ihr allein sucht er Gnade und verspricht Verschwiegenheit, da ihre Güte ihn stets belohnen könne. | |||
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Aktuelle Version vom 26. März 2026, 20:08 Uhr
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Liebesversicherung (Z12) | |
|---|---|
| AutorIn | Anon. |
| Entstehungszeit | Überlieferung 1454 |
| Entstehungsort | |
| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | München, Bayerische Staatsbibliothek: Cgm 379, 99r-99v |
| Ausgaben | |
| Übersetzungen | |
| Forschung | Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 996 |
Inhalt
Der Sprecher lässt sein Herz die Geliebte mit Treue und sehnsuchtsvoller Liebe grüßen und betont, dass er sie niemals vergessen könne. Er erklärt, dass sein Herz sie erwählt habe und dass er niemanden je so sehr geliebt habe. Er versichert ihr seinen treuen Dienst und verbindet dies mit der Hoffnung auf Freude durch sie. Nach einem Segenswunsch erneuert er seine Dienstbereitschaft und bittet die Frau, den Worten böswilliger Verleumder keinen Glauben zu schenken. Bei ihr allein sucht er Gnade und verspricht Verschwiegenheit, da ihre Güte ihn stets belohnen könne.
(Ausführliche Inhaltsangabe bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 996)