Die Minne vor Gericht (B455): Unterschied zwischen den Versionen
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==Inhalt== | |||
===A Spaziergangseinleitung (1–37)=== | |||
Der Sprecher reitet leidend durch einen unbekannten Wald, verirrt sich und gelangt über einen Pfad durch Feld und Dorngestrüpp schließlich auf eine heitere Maienheide voller Vogelgesang und Blumen. Vor einer dichten Hecke fragt er sich, welches Abenteuer sie verberge, sucht lange nach einem Zugang und entdeckt schließlich eine schmale, leicht zu übersehende Tür. | |||
===B Begegnung und Gespräch mit der Türsteherin (38–80)=== | |||
Er steigt ab, klopft an und wird von einer Dame empfangen, der er Herkunft und Anliegen erklärt. Auf seine Frage nach dem umhegten Ort berichtet sie, es handle sich um eine Gerichtsstätte, an der Gerechtigkeit gegen Frau Minne wegen Unbeständigkeit klagen werde. Richterin sei Frau Ehre, die Schöffen seien Königinnen wie Zucht, Tugend, Bescheidenheit, Maße und Scham. Auf seine Bitte führt die Türsteherin ihn an der Hand zum Gericht. | |||
===C Eröffnung des Prozesses und Anklage (81–173)=== | |||
Die Damen bemerken den Sprecher nicht, der sich versteckt und ihre Gespräche belauscht. Niemand scheint auf Minnes Seite zu stehen. Auf Befehl von Frau Ehre wird Minne gefesselt vorgeführt, was beim Sprecher Mitleid auslöst. Gerechtigkeit bittet um einen Vertreter, und das Glück übernimmt die Anklage: Minne begünstige unwürdige, lügnerische und wankelmütige Männer, während beständige und tugendhafte Ritter übergangen würden. Die Damen stimmen dieser Diagnose zu. | |||
===D Verteidigung der Minne durch den Sprecher (174–292)=== | |||
Da Minne keinen Fürsprecher findet, bietet der Sprecher seine Hilfe an, sofern Minne ihm bei seiner eigenen Liebesnot beistehe. Sie erkennt ihn sofort, und Frau Ehre erlaubt ihm die Verteidigung. Nach Beratung mit Minne entwickelt er die Strategie, nicht sie, sondern Unminne und Wandelmut für das Fehlverhalten der Menschen verantwortlich zu machen. In seiner Rede betont er, die rechte Minne sei gottgegeben und nur für gute, beständige Verbindungen verantwortlich, niemals für Untreue oder Betrug. Er bittet um ihre Freilassung auf Eid. | |||
===E Freisprechung der Minne (293–325)=== | |||
Die Schöffen beraten und verwerfen die Anklage. Zucht erklärt Minne für unschuldig, und alle Damen schließen sich an. Gerechtigkeit gesteht öffentlich ihren Irrtum ein und bittet Minne um Verzeihung. Auch Ehre bekennt ihre Schuld, worauf Minne ihr die Hand reicht und einen Treuebund mit ihr schließt. Der Prozess endet in Versöhnung. | |||
===F Abschied (326–369)=== | |||
Der Sprecher will vor Einbruch der Nacht aufbrechen. Minne bietet ihm Gold und Silber an, doch er lehnt ab und wünscht sich nur die Erhörung seiner beständigen Liebe. Minne erklärt, seine Dame beachte die rechte Minne nicht und folge Unminne und Wandelmut. Der Sprecher verabschiedet sich, wird höfisch verabschiedet und von der Türsteherin zu seinem Pferd geführt. | |||
===G Schluss (370–376)=== | |||
Der Sprecher bekräftigt seinen Wunsch, dass edle Damen die rechte Minne beständig pflegen und Unminne wie Wankelmut ablegen, um rein zu bleiben. | |||
(Ausführliche Inhaltsangabe bei [[Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden]], Band 1, S. 802-805) | |||
[[Kategorie:Quelle Minnerede]] | [[Kategorie:Quelle Minnerede]] | ||
Aktuelle Version vom 13. März 2026, 10:19 Uhr
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Die Minne vor Gericht (B455) | |
|---|---|
| AutorIn | Anon. |
| Entstehungszeit | Überlieferung ab 1425 |
| Entstehungsort | |
| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | Heidelberg, Universitätsbibliothek: Cpg 313, 332r-338v Heidelberg, Universitätsbibliothek: Cpg 314, 72ra-74va Karlsruhe, Landesbibliothek: Hs. Donaueschingen 104, 26vb-29ra Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 2959, 17r-23v |
| Ausgaben | |
| Übersetzungen | |
| Forschung | Klingner, Jacob: Die Minne vor Gericht; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 802-805 |
Inhalt
A Spaziergangseinleitung (1–37)
Der Sprecher reitet leidend durch einen unbekannten Wald, verirrt sich und gelangt über einen Pfad durch Feld und Dorngestrüpp schließlich auf eine heitere Maienheide voller Vogelgesang und Blumen. Vor einer dichten Hecke fragt er sich, welches Abenteuer sie verberge, sucht lange nach einem Zugang und entdeckt schließlich eine schmale, leicht zu übersehende Tür.
B Begegnung und Gespräch mit der Türsteherin (38–80)
Er steigt ab, klopft an und wird von einer Dame empfangen, der er Herkunft und Anliegen erklärt. Auf seine Frage nach dem umhegten Ort berichtet sie, es handle sich um eine Gerichtsstätte, an der Gerechtigkeit gegen Frau Minne wegen Unbeständigkeit klagen werde. Richterin sei Frau Ehre, die Schöffen seien Königinnen wie Zucht, Tugend, Bescheidenheit, Maße und Scham. Auf seine Bitte führt die Türsteherin ihn an der Hand zum Gericht.
C Eröffnung des Prozesses und Anklage (81–173)
Die Damen bemerken den Sprecher nicht, der sich versteckt und ihre Gespräche belauscht. Niemand scheint auf Minnes Seite zu stehen. Auf Befehl von Frau Ehre wird Minne gefesselt vorgeführt, was beim Sprecher Mitleid auslöst. Gerechtigkeit bittet um einen Vertreter, und das Glück übernimmt die Anklage: Minne begünstige unwürdige, lügnerische und wankelmütige Männer, während beständige und tugendhafte Ritter übergangen würden. Die Damen stimmen dieser Diagnose zu.
D Verteidigung der Minne durch den Sprecher (174–292)
Da Minne keinen Fürsprecher findet, bietet der Sprecher seine Hilfe an, sofern Minne ihm bei seiner eigenen Liebesnot beistehe. Sie erkennt ihn sofort, und Frau Ehre erlaubt ihm die Verteidigung. Nach Beratung mit Minne entwickelt er die Strategie, nicht sie, sondern Unminne und Wandelmut für das Fehlverhalten der Menschen verantwortlich zu machen. In seiner Rede betont er, die rechte Minne sei gottgegeben und nur für gute, beständige Verbindungen verantwortlich, niemals für Untreue oder Betrug. Er bittet um ihre Freilassung auf Eid.
E Freisprechung der Minne (293–325)
Die Schöffen beraten und verwerfen die Anklage. Zucht erklärt Minne für unschuldig, und alle Damen schließen sich an. Gerechtigkeit gesteht öffentlich ihren Irrtum ein und bittet Minne um Verzeihung. Auch Ehre bekennt ihre Schuld, worauf Minne ihr die Hand reicht und einen Treuebund mit ihr schließt. Der Prozess endet in Versöhnung.
F Abschied (326–369)
Der Sprecher will vor Einbruch der Nacht aufbrechen. Minne bietet ihm Gold und Silber an, doch er lehnt ab und wünscht sich nur die Erhörung seiner beständigen Liebe. Minne erklärt, seine Dame beachte die rechte Minne nicht und folge Unminne und Wandelmut. Der Sprecher verabschiedet sich, wird höfisch verabschiedet und von der Türsteherin zu seinem Pferd geführt.
G Schluss (370–376)
Der Sprecher bekräftigt seinen Wunsch, dass edle Damen die rechte Minne beständig pflegen und Unminne wie Wankelmut ablegen, um rein zu bleiben.
(Ausführliche Inhaltsangabe bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 802-805)