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| == Definitorische Ansätze ==
| | #REDIRECT:[[:Kategorie:Quelle Sentenz]] |
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| Silvia Reuvekamp definiert die Sentenz als literarischen Einzelspruch, der durch seinen apodiktischen Redegestus allgemeine Gültigkeit beansprucht ([[Reuvekamp: Sentenz]]). Die Sentenz ist an Autoren bzw. bekannte Texte gebunden (im Unterschied zum [[Aphorismus]]), liefert im Unterschied zu [[Apophthegma]] und [[Wellerismus]] diese Autoritätenbindung bzw. die Rahmensituation nicht selbst mit. Inhaltlich ist die Sentenz komplexer als das [[Sprichwort]].
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| == Überlieferungsformen ==
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| Sentenzen speichern als apodiktisch formulierte Elemente der Wiedergebrauchsrede kollektives Wissen; sie zeigen dementsprechend je vielfältige Aktualisierungen, die letztlich nicht über Primärtext-Listen erfassbar sind. Stattdessen wird auf einschlägige wissenschaftlichen [[#Referenzwerke|Referenzwerke]] verwiesen.
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| == Referenzwerke ==
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| Das Standardwerk zum Sentenzengebrauch in Großepik ist [[Eikelmann, Manfred/Tomasek, Tomas (Hg.): Handbuch der Sentenzen und Sprichwörter im höfischen Roman des 12. und 13. Jahrhunderts]]. Einschlägige Spezialuntersuchungen legen [[Reuvekamp: Sprichwort und Sentenz]], [[Hallik, Sibylle: Sententia und Proverbium]] und [[Weise: Sentenz bei Hartmann]] vor.
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