Lehren für eine Jungfrau (B322): Unterschied zwischen den Versionen
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=== A Tugendlehre der Mutter (1–32) === | |||
Eine Mutter unterweist ihre Tochter und gibt ihr konkrete Regeln für ein tugendhaftes Leben. In der Öffentlichkeit solle sie ihre Augen nicht ziellos schweifen lassen und stets gutes Benehmen zeigen. Ihre Arbeit solle sie zielgerichtet verrichten. Mit Männern solle sie sich nicht zu sehr einlassen, da viele von ihnen schmeichelten. Einladungen zu Bier, Wein oder anderer Bewirtung solle sie zurückhaltend begegnen. Vor allem müsse sie sich vor Unzuverlässigkeit hüten. | |||
=== B Ehelehre (33–60) === | |||
Die Mutter erklärt weiter, wie sich die Tochter in der Ehe verhalten solle. Da Gott die Ehe eingesetzt habe, müsse sie ihrem Mann ergeben sein, unabhängig von seinem Alter. Er trage die Lasten des Alltags und sorge für den Haushalt; darum solle sie ihn freundlich empfangen und selbst bedienen, nicht die Dienerschaft. Das Gesinde solle sie weder verleumden noch dessen Fehler vertuschen. | |||
=== C Verhalten in der Öffentlichkeit (61–117) === | |||
Beim Kirchgang solle sie sich fromm und wohltätig zeigen, freundlich zu Armen, Kranken und Geistlichen, und Gott für Mann und Gesinde danken. Auf Festen solle sie alles meiden, was ihr schlecht anstehen könnte: Tanzen, Lachen, Singen, übermäßige Ausgaben oder Tratsch. Als Gastgeberin solle sie maßvoll sprechen und sich nicht an Klatsch beteiligen. Nach der Geselligkeit solle sie zu Hause nicht herrisch auftreten, sondern freundlich sein, damit sie die Zuneigung des Gesindes gewinne. Im Ehebett solle sie ihrem Mann vollkommen gehorsam sein. | |||
=== D Schluss (118–121) === | |||
Die Mutter mahnt die Tochter, ihre Lehre zu beherzigen, und schließt mit einem Segenswunsch. | |||
(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei [[Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden]], S. 496f.) | |||
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Aktuelle Version vom 10. Februar 2026, 21:46 Uhr
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Lehren für eine Jungfrau (B322) | |
|---|---|
| AutorIn | Anon. |
| Entstehungszeit | Überlieferung um 1541 |
| Entstehungsort | |
| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | Stockholm, Königliche Bibliothek: Vu 82, S. 69-76 |
| Ausgaben | |
| Übersetzungen | |
| Forschung | Klingner, Jacob: Lehren für eine Jungfrau; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 496f. |
Inhalt
A Tugendlehre der Mutter (1–32)
Eine Mutter unterweist ihre Tochter und gibt ihr konkrete Regeln für ein tugendhaftes Leben. In der Öffentlichkeit solle sie ihre Augen nicht ziellos schweifen lassen und stets gutes Benehmen zeigen. Ihre Arbeit solle sie zielgerichtet verrichten. Mit Männern solle sie sich nicht zu sehr einlassen, da viele von ihnen schmeichelten. Einladungen zu Bier, Wein oder anderer Bewirtung solle sie zurückhaltend begegnen. Vor allem müsse sie sich vor Unzuverlässigkeit hüten.
B Ehelehre (33–60)
Die Mutter erklärt weiter, wie sich die Tochter in der Ehe verhalten solle. Da Gott die Ehe eingesetzt habe, müsse sie ihrem Mann ergeben sein, unabhängig von seinem Alter. Er trage die Lasten des Alltags und sorge für den Haushalt; darum solle sie ihn freundlich empfangen und selbst bedienen, nicht die Dienerschaft. Das Gesinde solle sie weder verleumden noch dessen Fehler vertuschen.
C Verhalten in der Öffentlichkeit (61–117)
Beim Kirchgang solle sie sich fromm und wohltätig zeigen, freundlich zu Armen, Kranken und Geistlichen, und Gott für Mann und Gesinde danken. Auf Festen solle sie alles meiden, was ihr schlecht anstehen könnte: Tanzen, Lachen, Singen, übermäßige Ausgaben oder Tratsch. Als Gastgeberin solle sie maßvoll sprechen und sich nicht an Klatsch beteiligen. Nach der Geselligkeit solle sie zu Hause nicht herrisch auftreten, sondern freundlich sein, damit sie die Zuneigung des Gesindes gewinne. Im Ehebett solle sie ihrem Mann vollkommen gehorsam sein.
D Schluss (118–121)
Die Mutter mahnt die Tochter, ihre Lehre zu beherzigen, und schließt mit einem Segenswunsch.
(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 496f.)