Lob der Frauen II (B269)

Aus Brevitas Wiki
Version vom 5. Februar 2026, 21:22 Uhr von Silvan Wagner (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lob der Frauen II (B269)

AutorIn Anon.
Entstehungszeit Überlieferung erstes Viertel 15. Jhd.
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Berlin, Staatsbibliothek: Mgf. 922, 11rb-11vb
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob: Lob der Frauen II; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 422f.

Inhalt

A Prolog

Der Sprecher berichtet, eine Dame habe ihn beauftragt, zum Neuen Jahr ein Gedicht zu verfassen, das den heilsamen Nutzen der Frauen preisen solle. Er erklärt jedoch, sein Geist sei zu schwerfällig, da er nie die Gunst einer Frau erfahren habe; diese Unfähigkeitsbeteuerung wiederholt er mehrfach. Sein einziger Trost sei die Hoffnung auf künftigen Minnelohn, der unsichtbar sei. Dennoch beteuert er, dass man auch ohne eigene Erfahrung Kompetenz im Minnediskurs gewinnen könne — durch die Schriften weiser Meister und durch Gespräche in höfischer wie städtischer Umgebung.

B Erster Frauenpreis

In direkter Apostrophe preist er die Frauen in blumigen Genitivbildern: Paradies der Wonne, Spiegel der Tugenden, Quelle veredelnder Wirkung auf die Männer. In dreifacher Anapher steigert er den Einfluss der Frau hyperbolisch bis zum Kaisertopos.

C Liebesbekenntnis

Er gesteht, dass er allem Gold der Welt eine Frau vorziehen würde, die ihm treu gewogen sei. Eine solche kenne er: sanft, beständig und überaus zart, fähig, sein Leid in Freude zu verwandeln.

D Zweiter Frauenpreis

Der Schluss — durch Blattverlust fragmentarisch — variiert und erweitert in einer durchbrochenen Anaphernkette die bisherigen Motive: die Frau als Leidvertreib, als Ursache und Heilerin der Minnewunden und als edle Erzieherin der nach höfischen Tugenden strebenden Männer.

(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 423f.)