Gespräch über Frauentugenden (B343)

Aus Brevitas Wiki
Version vom 10. Februar 2026, 23:01 Uhr von Silvan Wagner (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gespräch über Frauentugenden (B343)

AutorIn Anon.
Entstehungszeit Überlieferung Ende 14. Jhd.
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Den Haag, Königliche Bibliothek: Cod. 128 E 2, 35vb-36rb
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 530

Inhalt

A Schönheitsbeschreibung (1–40)

Nach einem winterlichen Natureingang – kahle Bäume, verstummte Vögel – erzählt der Sprecher, er habe in dieser kalten Jahreszeit mit einer außergewöhnlich schönen Frau gesprochen. Es folgt eine a capite ad calcem-Beschreibung: ein goldgelber Kranz, eine helle Stirn, himmelgraue Augen, eine elfenbeinfarbene Nase, Wangen wie Maienblüten, ein rosenfarbener Mund. Sie singe wie eine Nachtigall und wirke so zart, als wäre sie die Geliebte der Venus selbst. Gott habe bei ihrer Schöpfung verschwenderisch mit seiner Kunst gewirkt – Unsagbarkeitstopos.

B Dialog (41–98)

Die Frau fragt, was ihn beschäftige. Er antwortet, er habe nur eine Frage: Warum ließen Frauen Männer, die ihnen Tag und Nacht dienen wollen, so lange in quälender Ungewissheit? Die Frau entgegnet, Männer seien unbeständig; nichts verletze Frauen mehr, als einem Mann ihre Gunst zu schenken und dann verlassen zu werden. Der Sprecher meint, die guten Männer sollten nicht unter den schlechten leiden. Sie erwidert, aufrichtige Liebende sollten Liebesleid sogar begrüßen: Wer um der Liebe willen kein Leid ertrage, werde nie die ersehnte Freude erfahren – eine Haltung, die an Tristan erinnert.

C Schluss (99–104)

Das Gespräch endet abrupt, weil jemand die beiden stört. Der Sprecher schreibt anschließend ein rotgoldenes „R“ – vermutlich die Initiale der Geliebten.

(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 530)