Minnehof (B484)

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Minnehof (B484)

AutorIn Dichter der 'Schlacht bei Göllheim'; Pseudo-Zilies von Sayn
Entstehungszeit Überlieferung um 1300
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Frankfurt, Universitätsbibliothek: Ms. germ. oct. 25 (Ausst. 26), 1r-1v
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 894-896

Inhalt

A Minnekasus und Botenauftrag (1–58)

Der Sprecher beginnt mit einem Lob der Minne als Quelle von Schmerz und zugleich höchster Freude. Eine Frau klagt ihm, ein tugendhafter Ritter fordere Lohn für seinen Dienst und wolle dies vor Frau Minne einklagen. Sie fürchtet um ihr Ansehen und sein Leben und bittet den Sprecher um Rat. Er beschließt, kundige Minnediener zu befragen, und wird von der Frau aufgefordert, sich sofort auf den Weg zu machen.

B Minnegericht (59–159)

Der Sprecher reitet zum Gericht der Frau Minne und erhält Herrn Kraft von Greifenstein als Anwalt. Dieser trägt den Fall vor. Nach Beratung verkündet eine Dame das Urteil: Die Frau solle dem Ritter ihr Herz, nicht aber ihren Körper gewähren, um sowohl seine lange Dienstzeit zu würdigen als auch Ansehen und Leben zu schützen. Die Macht der Minne wird betont, ebenso die Pflicht der Frau, mit Klugheit und Anstand Gefahren zu vermeiden. Das Urteil wird von Anwalt, befragten Herren und der gesamten Hofgesellschaft bestätigt und dem Sprecher schriftlich übergeben.

C Rückkehr (160–176)

Der Sprecher bringt den Brief zu seiner Herrin, die allein ist. Sie bricht das Siegel, küsst es und äußert die Hoffnung, dem Ritter den Lohn gewähren zu können, den sie selbst für richtig hält. Der Text endet mit einer direkten Anrede an den Geliebten.

(Ausführliche Inhaltsangabe bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 894-896)