Das Clärlein (Hans Erhart Tüsch) (Z77)
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Das Clärlein (Z77) | |
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| AutorIn | Hans Erhart Tüsch (?) |
| Entstehungszeit | Überlieferung ab 1482 |
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| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | Druck Straßburg 1481-82: Georgius Spira? (GW M4807710), 1r |
| Ausgaben | |
| Übersetzungen | |
| Forschung | Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 1095f. |
Inhalt
A Prolog (1–18)
Der Sprecher erklärt, er würde die Torheit seines Dichtens gern aufgeben, setze es aber auf vielfachen Wunsch fort. Er nennt das Jahr 1482 und den zugehörigen Sonntagsbuchstaben F. Die Unterweisung einer Tochter durch ihre Mutter habe er auf die zwölf kalendergebundenen Neumondabschnitte verteilt. Von Weihnachten bis zum Sonntag vor der Fastenzeit zähle man sieben Wochen und fünf Tage; die ›Goldene Zahl‹ sei Eins.
B Lehrgespräch (19–224)
Das anschließende Gespräch zwischen Mutter und Tochter ist in zwölf Abschnitte gegliedert, jeweils mit Angaben zum Zeitpunkt des Neumondes, die zugleich als zeitliche Marker für Warnungen, Ermahnungen, Aufträge und Vorhersagen dienen. Die Mutter spricht die Tochter als liebes clerlin an und erkundigt sich nach ersten körperlichen Reifezeichen. Sie will ihr aufreizende Kleidung besorgen, die ihre Brust betonen könnte (erster Neumond am 19.1.), da sie selbst zu alt und unansehnlich sei, um Männer anzuziehen. Die Tochter bestätigt Veränderungen und bittet um Hilfe, einen tüchtigen jungen Mann zu heiraten (zweiter Neumond am 7.2.), da sie fleißig und geschickt sei. Die Mutter rät ab: Geistliche wie Laien würden ihre Jungfräulichkeit gut entlohnen, während viele Frauen eine Heirat bereuten (dritter Neumond am 19.3.). Sie selbst habe nie geheiratet und ihre dreizehn Kinder jeweils dem überlassen, der am besten zahlte; mit Männern ohne Vermögen habe sie sich nicht eingelassen (vierter Neumond am 18.4.). Die Tochter solle nicht auf das Aussehen eines Mannes achten, sondern auf seinen Nutzen. Ihr eigener Liebster sei stets der Reichste gewesen, dessen Geld sie sich durch Schmeichelei und List aneignete (fünfter Neumond am 17.5.). Sie habe sich zudem stets um Wissen bemüht, das für Betrug nützlich sei, und müsse selbst lachen über die Männer, die sich exklusiv geliebt wähnten. Erneuen, also bei ihr bleiben und auf Gegenliebe hoffen, könne nur derjenige, der ihr sein Geld gebe (sechster Neumond am 16.6.). Die Tochter solle fleißig zur Kirche gehen, da dies ihr Ansehen steigere (siebter Neumond am 15.7.) – viele Männer kämen ohnehin aus Schaulust. Sie solle sich auffällig, aber nicht unzüchtig kleiden (achter Neumond am 14.8.). Als erfahrene Kupplerin wolle die Mutter mit ihr umhergehen und so tun, als verkauften sie Nüsse; springe ein reicher Verehrer an, solle die Tochter seine Aufmerksamkeit wecken und ihn nach Hause locken (neunter Neumond am 14.9.). Die Mutter wolle Essen und Wein besorgen und lange außer Haus bleiben (zehnter Neumond am 12.10.), während die Tochter den Verehrer umschmeichle (elfter Neumond am 11.11.) und um sein Geld erleichtere – mit Hilfe von Küssen, lockerer Kleidung und Berührungen. Hingeben solle sie sich nie ohne Gegenleistung, sondern zunächst einen hohen Preis verlangen und ihn nur bei Bedarf senken wie ein Fischer (zwölfter Neumond am 10.12.). Wenn sie später körperlich verwelke und unverheiratet bleibe, solle sie sich nicht zu teuer anbieten. Die Tochter antwortet knapp: Man solle jene ertränken, die Kinder zum Laster verführten; sie wolle eher sterben, als auf solche Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
(Ausführliche Inhaltsangabe bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 1095f.)