Diebisches Rebhuhn (Erzählstoff)
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Diebisches Rebhuhn (Erzählstoff) | |
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Regest | Ohne es beweisen zu können, verklagt das diebische Rebhuhn eien Artgenossen, ihm seine Eier gestohlen zu haben; der hinzugezogene Richter verfügt, beide Kontrahenten zu hängen. (Dicke, Gerd/Grubmüller, Klaus: Die Fabeln des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, S. 571) |
Fassungen | Schimpf und Ernst (Johannes Pauli), Nr. 631 |
Forschung (s.a. unter Fassungen) |
Dicke, Gerd/Grubmüller, Klaus: Die Fabeln des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, S. 571 |