Ein gros und gefehrlich auflauffen allhie (Enoch Widman)
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Ein gros und gefehrlich auflauffen allhie | |
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| AutorIn | Enoch Widman |
| Entstehungszeit | 1596 |
| Entstehungsort | Hof |
| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | Vgl. Chronik der Stadt Hof (Enoch Widman) |
| Ausgaben | Vgl. Chronik der Stadt Hof (Enoch Widman) |
| Übersetzungen | |
| Forschung | |
Text
[1] Anno 1551, am abend Jacobi, haben Moritz von Feiltschs, ritter von Treuen, und Heinrich von Bunau zum Durrenhof einen schuster von Treuen mit namen Simon Pipping, sonst Franck genant, und Balthasar Herman, seines weibs brudern, auch von Treuen, zum Hof allhie richten und verbrennen lassen, weil derselb schuster von der Frenckin, seiner schwegerin zu Pfaffengrun, beschuldiget worden, alß hette er mit dem gelt, so sie ihme auffzuheben gegeben, untreulich gehandelt. Darauff ihn dann Moritz von Feiltschs hefftig und gewaltig torquiren lassen, dazu auch der von Bunau geholffen. Es ist aber der schuster in der marter bestanden und unschuldig befunden worden, hat derowegen sein widersacherin wegen der schmach und, das er mit unrechtmesigen gewalt, gefengnus und marter an seinem leib wider die gebur angegriffen worden, ettlich mal gutlichen besprochen und doch bei ihr sowol bei den edelleuten niemalß nichts erlangen mögen. Hat also ihnen offentlich abgesagt und ist feindt worden, zu dem sich dann sein schwager Herman geschlagen, welche bede zugleich, wie sie geköndt, sich gerechnet und zu Treuen und Pfaffengrun ettliche schupffen, städel und schaffstell angesteckt und abgebrandt und ihren widerwertigen andere scheden mehr zugefugt. Derhalben sindt sie von den gedachten vom adel uff vorhergehende langwirige gefengnus und gepflogene rechtssachen endtlich zum feur verurtheilt und durch den nachrichter verbrennet worden und obwol erbare burgerßweiber und jungfrauen mit den armen leuten, denen man zu solcher feindschafft nicht wenig ursach gegeben, ein christlich mitleiden gehabt und bei dem adel vleissig fur sie gebeten, sindt sie doch mit sonderlichen hohn und spot gar schimpflich von den edelleuten abgewiesen worden und haben die armen leut ihr urtheil ohn alle gnad und barmherzigkeit ausstehen müssen, ihre Sachen Gott bevollen und gesagt: „Gott werde ihre Unschuld rechen, wanns nur die stad Hof nicht betrefe“, weil dieselbe nichts an ihnen unbilligs gehandelt. Sind also bede verbrennet worden. Und, nachdem sie ettliche stund im feuer gelegen und nicht gar verbrennen konnen, auch ihre beutel und anders an ihnen unversehret blieben, hat sie der hencker endtlich zu stucken gehauen und verbrennet, ihr eingeweid aber in die Saal geworffen. Darauff denselben abendt ein grosses wetter mit viel donnerschiegen gehöret worden.
Do nun denjenigen, so von gerichtswegen ihre besoldung geburet, dieselbe gegeben und außgezalet worden und unter andern auch Hans Balbirer, der die armen leut in ihrer gefengnus (darinnen sie in ihrem leib sehr schaden genommen) geheilet seinen verdinten lohn gefordert, ist er von den edelleuten mit einer buchssen über den kopff geschlagen und mit blutigem [S. 370] schedel weggewisen worden, sowol alß Matthes Schlosser, der ihnen auch gearbeitet hatte.
Alß solches herr Veit Goditzer, regirender burgermeister, vernommen, ist er zu den edelleuten in Niclaß Schultheisen seligen wirtshaus gangen ihnen ihren mutwillen geburlich zu verweisen, damit die burger ohne klag weren. Haben sich die edelleut abermal ungestum erzeigt, also das man sturm leuten und die burger fordern müssen. Da solches geschehen, haben die edelleut und ihre knecht mit gewalt aus dem wirthshaus geschossen, dergleichen auch die burger sich zur gegenwehr gestellet. Es hat auch einer uff der edelleut seiten uff den burgermeister Goditzer losgebrandt und damit Hans Heinrichen von Feiltsch, einen frommen junkherrn, der den andern vom adel damals einen beistand geleistet und zu allen dingen das beste reden helffen, getroffen und tod geschossen, wie dann auch Moritzen von Feiltschs söhn einer und ein reuter, uff der burger seiten aber ein taschner in diesem tumult erschossen, ohne was sonsten zu beden theilen hefftig beschedigt worden ist, biß man die edelleut endtlich gestillet hat. Und dieser böse handel ist auch für marggraf Albrechten gebracht worden, welcher die vom adel und die burgerschafft durch ettliche dazu verordnete commissarios widerumb verglichen hat.
Wiewol der alte groll bei den adelßpersonen blieben, daß sie hernach, wie man meinete, zum krieg wider diese stadt bei Heinrich dem Eltern, burggrafen zu Meissen und fursten von Plauen, alß ihrer herrschafft nicht wenig angereitzt haben.
Anmerkungen
- ↑ Zitiert nach Rösler, Maria (Hg.): Enoch Widman, S. 369f. Überschrift: "Ein gros und gefehrlich auflauffen allhie".