Lehre für die Frauen (Heinrich der Teichner) (B319)

Aus Brevitas Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lehre für die Frauen (B319)

AutorIn Heinrich der Teichner
Entstehungszeit Überlieferung 1450-1470
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Dresden, Sächsische Landesbibliothek: Mscr. Dresd. M 67, 173r-175r
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 493f.

Inhalt

A Exposition (1–5)

Der Text eröffnet mit einer Sentenz: Wer jemanden mit einer Lüge beschuldigt, muss zur Absicherung dieser Lüge oft falsche Eide schwören.

B Lehre (6–75)

Die Unterweisung richtet sich vor allem an adlige, schöne und angesehene Damen. Sie sollen ihre Ehre, ihren guten Ruf, ihre Beständigkeit und ihre Treue schützen. Der Sprecher entwirft dafür einen umfassenden Verhaltenskatalog: Eine verlorene Ehre sei unwiederbringlich. Beim Tanz und im Reigen solle die Dame daran denken, dass viele Augen sie beobachten. Auf dem Weg zur Kirche müsse sie sich vor fragwürdigen Personen fernhalten, um nicht ins Gerede zu geraten. Mit Toren solle sie sich nicht einlassen; spreche ein solcher sie an und bilde sich etwas darauf ein, solle sie sich sofort abwenden. Da auch ehrbare Menschen ihr Verhalten prüfen, müsse sie stets damit rechnen, beurteilt zu werden. Sie solle sich nicht von falschen Boten oder schlechter Gesellschaft einwickeln lassen. Die Liebe zu einem einzigen Mann sei wertvoller als die Aufmerksamkeit vieler. Der Sprecher räumt jedoch ein, dass eine ehrbare Dame heute kaum unbescholten bleiben könne, da üble Nachrede weit verbreitet sei. Eine Frau solle ihr freudiges Herz daher nicht öffentlich zeigen. Manche tugendhafte Dame sei so standhaft, dass sie sich für kein Geld der Welt erniedrigen oder in Sünde geraten würde. Ihre Keuschheit bringe auch ihrem Mann Ehre, und beide könnten in Freude leben. Beständigkeit sei die eigentliche Zierde der Frauen. Der Text bricht an dieser Stelle ab.

(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 493f.)