Klage einer Liebenden (B64)
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Klage einer Liebenden (B64) | |
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| AutorIn | Anon. |
| Entstehungszeit | Überlieferung erstes Viertel 15. Jhd. |
| Entstehungsort | Ripuarisch |
| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | Berlin, Staatsbibliothek: Mgf. 922, 26ra-26vb |
| Ausgaben | |
| Übersetzungen | |
| Forschung | Klingner, Jacob: Klage einer Liebenden; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 111f. |
Inhalt
A Anklage der Minne (1–48):
Die Sprecherin klagt die Minne an, die sie in unerwiderte Liebe gestürzt habe. Als treue Dienerin fühle sie sich ohne Schuld: Verführt von seiner „Männlichkeit“ habe sie ihm ihr Herz geöffnet. Nun aber trage nur sie das Leid, während der Geliebte unbeschwert bleibe. Vor „reinen Frauen“ beklagt sie, dass Minne ihr Kummer bringe und der Mann ihr Gegenteil sei: Ihr Leid sei ihm lieb, ihre Liebe ihm Last. Sie bittet die Minne, ihn ihr zugeneigt zu machen – in der Hoffnung, ihm nahe zu sein, ohne Ehre oder Beständigkeit zu verlieren.
B Anrufung des Mannes (49–64):
Die Sprecherin wendet sich an den Mann (49: Ich manens dich reynes mynnes vrucht) und bittet ihn – mit Verweis auf ihre beständige, treue Liebe, ihre bitteren Tränen und ihr vorzeitiges Altern aus Liebesleid – um Gewährung, die auch ihm zur Ehre gereichen würde.
C Fortsetzung von A (65–88):
Die Sprecherin beklagt ihr Schicksal mit Phraseologismen (sie schwimme gegen den Strom; es sei nicht alles Gold, was glänze) und mit einem Vergleich (sie verdorre wie der dürre Ast, auf dem die trauernde Turteltaube sitze). In direkter Anklage macht sie die Minne dafür verantwortlich und bittet alle in der Liebe erfahrenen und speziell alle reinen Frauen, ihr ein Mittel zu nennen, ihren Tod aus Liebesleid abzuwenden. Vor Liebe zu ihm verzehre sie ihr Herzblut. D Vorbereitung einer Gerichtsklage (89–110): Die Sprecherin teilt ihren Entschluss mit, die Macht der Minne anzufechten, da sie den Tod der Liebesqual vorzöge, selbst schon levende doot (93) sei und ihr ein solches Leben nichts mehr bedeute. Im Stil einer förmlichen Anklage vor Gericht ruft sie die Minne auf, sich dem Urteil zu stellen (97–99: nu tredt her aen, Mynne, aen mich, | mit kreften wil ich sagen dich, | of mir got der selden gan). Dann ruft sie Beistände gegen die moirderynne (106) in die Gerichtsschranken (108: grents boem): Stede (101), deren Untergebene sie Zeit ihres Lebens gewesen sei, Troest (105) und Truwe (106). Auch mit Unterstützung der Hoffnung vor Gericht rechnet sie.
E Rede der ›Hoffnung‹ (111–142):
Die personifizierte Hoffnung bekennt (122: Inquit-Formel im Präteritum: und sprach), dass sie der Minne untergeben sei (112: ich byn der Mynnen man). Sie will daher nicht als Beistand, sondern eher als Mittlerin (113: middelbode [Konjektur!]) auftreten. Sie gibt der Frau den Rat, sich in Geduld zu üben (Sprichwort 124: men sprichet: goet dienst wert nie verloren). Ferner bittet sie die Minne (128: Anrede als Venuos), der Frau den Schmerz zu erleichtern und ihr Gnade zu gewähren. Wieder an die Frau gewandt, rät sie zur Befolgung ihrer Lehre und zur Aufgabe des Unmuts und stellt einen Lohn für ihre Mühen in Aussicht.
(Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 111f.)