Dieb und Henker (Hans Schneider): Unterschied zwischen den Versionen
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==Inhalt== | |||
===Promythion=== | |||
Falschheit kann sich nicht verbergen. | |||
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Henker, wie ein Dieb in der Kirche einem Reichen den Geldbeutel abschneidet. | |||
Er stellt den Dieb, läßt ihn aber laufen, als dieser ihm den gestohlenen Beutel | |||
gibt. Nun eilt der Dieb zu dem Bestohlenen und zeigt ihm den Henker als den | |||
Dieb seines Beutels. Der Reiche erhebt lautes Geschrei; der Henker wird | |||
gefangengenommen und zum Galgen verurteilt. Da aber das Henkersamt verwaist ist, sieht es so aus, als könnte das Urteil nicht vollstreckt werden. Da bietet | |||
sich der Dieb, als Bauer verkleidet, zu diesem Dienst an. Auf der Leiter zum | |||
Galgen gibt er sich dem Verurteilten zu erkennen, doch bevor dieser die Zuschauer über den wahren Sachverhalt aufklären kann, hat er ihn schon von der | |||
Leiter gestoßen und getötet. | |||
===Epimythion=== | |||
Von Dingen, die einen nichts angehen, soll man die Finger lassen. Verfassersignatur. | |||
([[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 515) | |||
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Version vom 3. Juli 2021, 08:24 Uhr
Dieb und Henker; Spruch von 'Dieb und Henker' | |
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AutorIn | Hans Schneider |
Entstehungszeit | |
Entstehungsort | |
AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Nürnberg, GNM: Hs Merkel 2° 966 (online), 112v-113r |
Ausgaben | Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 362-364 |
Übersetzungen | Lemmer, Manfred: Deutschsprachige Erzähler des Mittelalters, S. 552-554 |
Forschung | Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 199f.; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 66, 180; Kanz, Claudia: Also Hans Schneider gesprochen hat, S. 42f., 81, 86, 97, 264-272, 275; Schneider, Martin: Kampf, Streit und Konkurrenz, S. 75f.; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 25, 234 |
Inhalt
Promythion
Falschheit kann sich nicht verbergen.
Narratio
In Brügge beobachtet der Henker, wie ein Dieb in der Kirche einem Reichen den Geldbeutel abschneidet. Er stellt den Dieb, läßt ihn aber laufen, als dieser ihm den gestohlenen Beutel gibt. Nun eilt der Dieb zu dem Bestohlenen und zeigt ihm den Henker als den Dieb seines Beutels. Der Reiche erhebt lautes Geschrei; der Henker wird gefangengenommen und zum Galgen verurteilt. Da aber das Henkersamt verwaist ist, sieht es so aus, als könnte das Urteil nicht vollstreckt werden. Da bietet sich der Dieb, als Bauer verkleidet, zu diesem Dienst an. Auf der Leiter zum Galgen gibt er sich dem Verurteilten zu erkennen, doch bevor dieser die Zuschauer über den wahren Sachverhalt aufklären kann, hat er ihn schon von der Leiter gestoßen und getötet.
Epimythion
Von Dingen, die einen nichts angehen, soll man die Finger lassen. Verfassersignatur.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 515)