Minneklage (B25): Unterschied zwischen den Versionen

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===B Minneklage (7–23):===
===B Minneklage (7–23):===
Der Sprecher bekennt, sich völlig seiner Geliebten ergeben zu  
Der Sprecher gesteht, sich seiner Geliebten ganz hingegeben zu haben, wagt jedoch nicht, den Grund seiner Trauer zu offenbaren. Er beschreibt sich als ''getailet'': Die Dame halte Herz und Verstand gefangen, während ihm nur ein sinnloser Leib bleibe.
haben. Er traue sich aber nicht, irgendjemandem den Grund für seine Traurigkeit zu  
 
offenbaren. Der Sprecher beschreibt sich selbst als ''getailet'' (15): Die Dame habe sein
Herz und seinen Verstand an sich gefesselt, ihm bliebe ein ''sinnelose(r) lip'' (19).
===C Baumgleichnis (24–58):===
===C Baumgleichnis (24–58):===
Als lehrhaftes Exempel (24: ''Und nement hie bi lere''), für
Der Sprecher bringt – gestützt auf einen ungenannten ''maister'' – ein lehrhaftes Baumbeispiel: Wird ein Baum nur oben verletzt, verdorrt er; wird er fachgerecht stark beschnitten, treibt er neu aus. Dieses Bild überträgt er auf sich: Die Dame habe Herz und Verstand verwundet; kappe sie nun noch seinen ''iamer'', könne er wieder aufblühen – sonst müsse er verdorren.
das er einen ungenannten ''maister'' als Autorität angibt (26, 32), führt der Sprecher
 
einen Baum an: Versehre man diesen oben (an den Ästen), so verdorre er und bringe keine Früchte mehr. Beschneide man ihn dagegen kräftiger und professionell, so
treibe er wieder aus. Er legt dieses Bild auf sich aus: Seine Dame habe ihm Herz und  
Verstand versehrt. Nun brauche sie ihm nur noch den ''iamer'' (42) kappen, dann könne er fröhlich und kraftvoll aufblühen. Andernfalls aber müsse er verdorren.
===D Bitte um Fürsprache (59–64):===
===D Bitte um Fürsprache (59–64):===
Der Sprecher bittet die Zuhörer, für ihn bei der über  
Der Sprecher fordert die Zuhörer auf, bei der über ihn gebietenden Dame für ihn einzutreten. Der Text endet mit dem rätselhaften Schluss „''numquam amen''“.
ihn herrschenden Dame Fürsprecher zu sein. Der Text schließt mit: ''numquam amen''  
(65; ›niemals soll es so sein‹ oder ›niemals Amen‹?)


([[Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden]], Band 1, S. 37)
(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei [[Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden]], Band 1, S. 37)





Aktuelle Version vom 21. Dezember 2025, 22:41 Uhr

Minneklage (B25)

AutorIn Anon. (Johann von Konstanz?)
Entstehungszeit Erstes Viertel 14. Jhd.
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Stuttgart, Landesbibliothek: HB XIII I, S: 304f.
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob: Minneklage; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 36f.

Inhalt

A Publikumsapostrophe (1–6):

Der Sprecher richtet sich in doppelter Publikumsapostrophe an „Frauen und Männer“ sowie „Junge und Alte“ und bittet sie, seinem kvmber Aufmerksamkeit zu schenken.

B Minneklage (7–23):

Der Sprecher gesteht, sich seiner Geliebten ganz hingegeben zu haben, wagt jedoch nicht, den Grund seiner Trauer zu offenbaren. Er beschreibt sich als getailet: Die Dame halte Herz und Verstand gefangen, während ihm nur ein sinnloser Leib bleibe.

C Baumgleichnis (24–58):

Der Sprecher bringt – gestützt auf einen ungenannten maister – ein lehrhaftes Baumbeispiel: Wird ein Baum nur oben verletzt, verdorrt er; wird er fachgerecht stark beschnitten, treibt er neu aus. Dieses Bild überträgt er auf sich: Die Dame habe Herz und Verstand verwundet; kappe sie nun noch seinen iamer, könne er wieder aufblühen – sonst müsse er verdorren.

D Bitte um Fürsprache (59–64):

Der Sprecher fordert die Zuhörer auf, bei der über ihn gebietenden Dame für ihn einzutreten. Der Text endet mit dem rätselhaften Schluss „numquam amen“.

(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, Band 1, S. 37)