Der verklagte Bauer (Heinrich Kaufringer): Unterschied zwischen den Versionen
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| übersetzungen = [[Gernentz, Hans Joachim (Hg.): Der Schwanritter]], S. 418-463<br />[[Rippl, Coralie: Erzählen als Argumentationsspiel]], S. 344-367<!--Möglichst alle Übersetzungen des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"; notfalls Doppelungen mit Ausgaben--> | | übersetzungen = [[Gernentz, Hans Joachim (Hg.): Der Schwanritter]], S. 418-463<br />[[Rippl, Coralie: Erzählen als Argumentationsspiel]], S. 344-367<!--Möglichst alle Übersetzungen des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"; notfalls Doppelungen mit Ausgaben--> | ||
| forschung = [[Euling, Karl: Studien über Heinrich Kaufringer]], S. 56-62; [[Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos]], S. 176, 181; [[Heiles, Marco: Heinrich Kaufringer Bibliographie 1809–2018]];[[Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens]], S. 181; [[Rippl, Coralie: Erzählen als Argumentationsspiel]], S. 1, 34, 210-268, 277, 280f., 285, 287, 296, 312, 338-343; [[Stede, Marga: Schreiben in der Krise]]; [[Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter]], S. 234 | | forschung = [[Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages]], S. 102 Anm. 11, 141, 159; [[Euling, Karl: Studien über Heinrich Kaufringer]], S. 56-62; [[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 65, 98, 118, 123, 127, 131; [[Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos]], S. 176, 181; [[Heiles, Marco: Heinrich Kaufringer Bibliographie 1809–2018]]; [[Jurchen, Sylvia: Kaufringer]]; [[Kellner, Johannes: Spuren frühneuzeitlicher Medialität in Heinrich Kaufringers Erzählen]]; [[Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters]], S. 49; [[Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens]], S. 181; [[Rippl, Coralie: Erzählen als Argumentationsspiel]], S. 1, 34, 210-268, 277, 280f., 285, 287, 296, 312, 338-343; [[Stede, Marga: Schreiben in der Krise]]; [[Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter]], S. 234 | ||
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==Inhalt== | |||
===Promythion=== | |||
Warnung vor ungetreuen Richtern und Pfaffen. | |||
===Narratio=== | |||
Ein Dorfpfarrer | |||
ärgert sich über einen reichen, aber sparsamen Bauern, der ihm über die schuldigen Abgaben hinaus nichts zukommen läßt, und verbündet sich mit dem | |||
Richter, um den Widerspenstigen gefügig zu machen. Als der Bauer einmal | |||
ein Unwetter, das trotz des geistlichen Wettersegens die Ernte vernichtet, ein | |||
gutes Wetter nennt und dazu noch an einem Feiertag während der Messe auf | |||
dem Friedhof Gras mäht, glaubt der Pfarrer, genug Anklagepunkte gegen den | |||
verhaßten Mann gefunden zu haben. Er geißelt von der Kanzel aus seine Untaten, wobei er dem ungenannten Übeltäter androht, er werde ihn entlarven, | |||
wenn er sich nicht bessere. Da der Bauer auch weiterhin nicht um die Gunst | |||
des Pfarrers wirbt, verkündet dieser bei einer Sonntagspredigt, er werde jetzt | |||
den Sünder mit einem Steinwurf öffentlich brandmarken. Der Bauer duckt | |||
sich und wird nun von dem Richter sogleich verhaftet. Als man ihn anschuldigt, | |||
nimmt er nichts zurück und entgegnet dem Pfarrer, der ihm Höllenstrafen androht, Himmel und Hölle habe er selbst ein Haus, und seine Ratschläge brauche | |||
er auch nicht, da er ein Pferd habe, das klüger als der Pfarrer sei. Er wird nun | |||
beim Bischof als Ketzer angeklagt, aber der Bauer fürchtet sich nicht, da er die | |||
Güter des Domkapitels stets rechtschaffen und ertragreich verwaltet hat. Auf | |||
seine Bitte hin kommt der Bischof mit seinem ganzen Kapitel in das Haus des | |||
Bauern, damit er sich dort von der Haltlosigkeit der Anschuldigungen selbst | |||
überzeuge. Nach einem reichlichen Essen entkräftet der Bauer alle Vorwürfe: | |||
Das Unwetter sei deswegen gut zu nennen, weil es von Gott, der es mit den | |||
Menschen nur gut meine, zu ihrer Besserung geschickt worden sei; Himmel | |||
und Hölle habe er deswegen im Hause, weil er seine Mutter, die schon seit 32 | |||
Jahren krank darniederliege, pflegen könne oder nicht, um sich dementsprechend | |||
Himmel oder Hölle zu verdienen; sein Pferd sei klüger als der Pfarrer, weil es | |||
einen Graben, in den es einmal gefallen sei, nicht ein zweites Mal überqueren | |||
wollte, während der Pfaffe immer wieder zur Frau des Richters schleiche, obwohl er dafür schon dreimal Prügel erhalten habe. Der Bischof läßt sich von den Argumenten des Bauern überzeugen und spricht ihn frei. Der Pfarrer muß | |||
dem ungerecht Verleumdeten hundert Pfund Schadenersatz leisten, und der | |||
Richter schließlich hat die Zeche des Domkapitels zu bezahlen. | |||
===Epimythion=== | |||
Der Dichter gibt seiner Genugtuung über den Ausgang der Geschichte Ausdruck und klagt über die ungerechten Richter in seiner Zeit. | |||
[[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 479f. | |||
[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]] | [[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]] | ||
[[Kategorie:Quelle Schwank]] | [[Kategorie:Quelle Schwank]] |
Aktuelle Version vom 5. August 2023, 17:26 Uhr
Inhalt
Promythion
Warnung vor ungetreuen Richtern und Pfaffen.
Narratio
Ein Dorfpfarrer ärgert sich über einen reichen, aber sparsamen Bauern, der ihm über die schuldigen Abgaben hinaus nichts zukommen läßt, und verbündet sich mit dem Richter, um den Widerspenstigen gefügig zu machen. Als der Bauer einmal ein Unwetter, das trotz des geistlichen Wettersegens die Ernte vernichtet, ein gutes Wetter nennt und dazu noch an einem Feiertag während der Messe auf dem Friedhof Gras mäht, glaubt der Pfarrer, genug Anklagepunkte gegen den verhaßten Mann gefunden zu haben. Er geißelt von der Kanzel aus seine Untaten, wobei er dem ungenannten Übeltäter androht, er werde ihn entlarven, wenn er sich nicht bessere. Da der Bauer auch weiterhin nicht um die Gunst des Pfarrers wirbt, verkündet dieser bei einer Sonntagspredigt, er werde jetzt den Sünder mit einem Steinwurf öffentlich brandmarken. Der Bauer duckt sich und wird nun von dem Richter sogleich verhaftet. Als man ihn anschuldigt, nimmt er nichts zurück und entgegnet dem Pfarrer, der ihm Höllenstrafen androht, Himmel und Hölle habe er selbst ein Haus, und seine Ratschläge brauche er auch nicht, da er ein Pferd habe, das klüger als der Pfarrer sei. Er wird nun beim Bischof als Ketzer angeklagt, aber der Bauer fürchtet sich nicht, da er die Güter des Domkapitels stets rechtschaffen und ertragreich verwaltet hat. Auf seine Bitte hin kommt der Bischof mit seinem ganzen Kapitel in das Haus des Bauern, damit er sich dort von der Haltlosigkeit der Anschuldigungen selbst überzeuge. Nach einem reichlichen Essen entkräftet der Bauer alle Vorwürfe: Das Unwetter sei deswegen gut zu nennen, weil es von Gott, der es mit den Menschen nur gut meine, zu ihrer Besserung geschickt worden sei; Himmel und Hölle habe er deswegen im Hause, weil er seine Mutter, die schon seit 32 Jahren krank darniederliege, pflegen könne oder nicht, um sich dementsprechend Himmel oder Hölle zu verdienen; sein Pferd sei klüger als der Pfarrer, weil es einen Graben, in den es einmal gefallen sei, nicht ein zweites Mal überqueren wollte, während der Pfaffe immer wieder zur Frau des Richters schleiche, obwohl er dafür schon dreimal Prügel erhalten habe. Der Bischof läßt sich von den Argumenten des Bauern überzeugen und spricht ihn frei. Der Pfarrer muß dem ungerecht Verleumdeten hundert Pfund Schadenersatz leisten, und der Richter schließlich hat die Zeche des Domkapitels zu bezahlen.
Epimythion
Der Dichter gibt seiner Genugtuung über den Ausgang der Geschichte Ausdruck und klagt über die ungerechten Richter in seiner Zeit.
Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 479f.