Der Württemberger: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inhalt ==
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Es wird die aventiurehaft gestaltete Jenseitsreise des Ritters Ulrich geschildert, dem eine jenseitige Dame ihre Welt immerwährender Höllenqualen  zeigt,  die  sie  und  hunderte  anderer  Ritter  und  Damen  für  zu  Lebzeiten  begangenen  Ehebruch  erleiden  müssen.  Da  für  die  Dame  selbst  jede Hilfe zu spät kommt, bittet sie den Ritter, den noch lebenden Mann, mit dem sie die Ehe gebrochen hatte, in ihrem Namen zu warnen und zu rechtzeitiger Buße zu bewegen, damit wenigstens ihm die jenseitige Strafe erspart bleibt. Ulrich erfüllt ihren Wunsch: Schicksal und Mahnung der Dame bringen  beide  Männer  dazu,  Buße  zu  leisten  und  fortan  gottesfürchtig  zu  leben,  indem sie im Dienst Gottes ins Heilige Land gehen – Vergebung und Seelen-heil sind ihnen gewiss. Die Erzählung formuliert in der Schlussrede einen ausdrücklichen Ratschlag: Wer die Ehe gebrochen hat, der soll unbedingt seine Sünden bekennen und Buße tun, denn das sichert ihm das ewige Leben; der Text schließt mit einer Marienanrufung. ([[Dahm-Kruse, Margit/Felber, Timo: Lektüreangebote in der mittelalterlichen Manuskriptkultur]], S. 24)
Es wird die aventiurehaft gestaltete Jenseitsreise des Ritters Ulrich geschildert, dem eine jenseitige Dame ihre Welt immerwährender Höllenqualen  zeigt,  die  sie  und  hunderte  anderer  Ritter  und  Damen  für  zu  Lebzeiten  begangenen  Ehebruch  erleiden  müssen.  Da  für  die  Dame  selbst  jede Hilfe zu spät kommt, bittet sie den Ritter, den noch lebenden Mann, mit dem sie die Ehe gebrochen hatte, in ihrem Namen zu warnen und zu rechtzeitiger Buße zu bewegen, damit wenigstens ihm die jenseitige Strafe erspart bleibt. Ulrich erfüllt ihren Wunsch: Schicksal und Mahnung der Dame bringen  beide  Männer  dazu,  Buße  zu  leisten  und  fortan  gottesfürchtig  zu  leben,  indem sie im Dienst Gottes ins Heilige Land gehen – Vergebung und Seelenheil sind ihnen gewiss. Die Erzählung formuliert in der Schlussrede einen ausdrücklichen Ratschlag: Wer die Ehe gebrochen hat, der soll unbedingt seine Sünden bekennen und Buße tun, denn das sichert ihm das ewige Leben; der Text schließt mit einer Marienanrufung. ([[Dahm-Kruse, Margit/Felber, Timo: Lektüreangebote in der mittelalterlichen Manuskriptkultur]], S. 24)


[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]

Version vom 1. März 2021, 09:19 Uhr

Der Württemberger

AutorIn Anon.
Entstehungszeit
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Wien, ÖNB: Cod. 2885, 188ra-192rb [1]
Karlsruhe, Badische Landesbibliothek: Karlsruhe 408, 95va-100va [2]
München, BSB: Cgm 714, 108v-127r [3]
München, BSB: Cgm 5919, 93v-100v [4]
Wien, ÖNB: Cod. Ser. Nova 20231, 185v-192v
Ausgaben Ridder, Klaus/Ziegeler, Hans-Joachim (Hg.): Deutsche Versnovellistik des 13. bis 15. Jahrhunderts
Übersetzungen Ridder, Klaus/Ziegeler, Hans-Joachim (Hg.): Deutsche Versnovellistik des 13. bis 15. Jahrhunderts
Forschung Koch, Elke/Nowakowski, Nina: Sprechen in Kurzerzählungen

Inhalt

Es wird die aventiurehaft gestaltete Jenseitsreise des Ritters Ulrich geschildert, dem eine jenseitige Dame ihre Welt immerwährender Höllenqualen zeigt, die sie und hunderte anderer Ritter und Damen für zu Lebzeiten begangenen Ehebruch erleiden müssen. Da für die Dame selbst jede Hilfe zu spät kommt, bittet sie den Ritter, den noch lebenden Mann, mit dem sie die Ehe gebrochen hatte, in ihrem Namen zu warnen und zu rechtzeitiger Buße zu bewegen, damit wenigstens ihm die jenseitige Strafe erspart bleibt. Ulrich erfüllt ihren Wunsch: Schicksal und Mahnung der Dame bringen beide Männer dazu, Buße zu leisten und fortan gottesfürchtig zu leben, indem sie im Dienst Gottes ins Heilige Land gehen – Vergebung und Seelenheil sind ihnen gewiss. Die Erzählung formuliert in der Schlussrede einen ausdrücklichen Ratschlag: Wer die Ehe gebrochen hat, der soll unbedingt seine Sünden bekennen und Buße tun, denn das sichert ihm das ewige Leben; der Text schließt mit einer Marienanrufung. (Dahm-Kruse, Margit/Felber, Timo: Lektüreangebote in der mittelalterlichen Manuskriptkultur, S. 24)