Redensart

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Definitorische Ansätze

Manfred Eikelamnn definiert die Redensart prägnant als vorgeprägten und wiederverwendbaren sprachlichen Ausdruck (vgl. Eikelmann: Redensart, S. 237). Die Redensart ist Teil kollektiver Sprachmuster, die aus zwei oder mehreren Wörtern zusammengesetzt ist, in ihrer Form relativ fixiert ist und in ihrer (metaphorischen) Bedeutung konventionelisiert ist (vgl. Eikelmann: Redensart, S. 237). Indem die Redensart lediglich Satzbaustein ist, der jeweils angepasst aktualisiert wird, unterscheidet sie sich von Sprichwort und Sentenz; Die Redensart ist im Unterschied zu Apophthegma und Geflügeltes Wort nicht autoritätengebunden; da die Redensart sich nicht auf eine spezifische Sprechergemeinschaft beschränkt, unterscheidet sie sich von Maxime und Slogan (vgl. Eikelmann: Redensart, S. 239).

Überlieferungsformen

Redensarten speichern als apodiktisch formulierte Elemente der Wiedergebrauchsrede kollektives Wissen; sie zeigen dementsprechend je vielfältige Aktualisierungen, die letztlich nicht über Primärtext-Listen erfassbar sind. Stattdessen wird auf einschlägige wissenschaftlichen Referenzwerke verwiesen.

Referenzwerke

Definition und bibliographische Hinweise gibt Eikelmann: Redensart. Sammlungen liegen vor in Friedrich, Jesko: Phraseologisches Wörterbuch des Mittelhochdeutschen, Röhrich, Lutz (Hg.): Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten und Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon.