Der ausgesperrte Ehemann (Hans Folz)
Der ausgesperrte Ehemann | |
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AutorIn | Hans Folz |
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Entstehungsort | |
AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum: Hs Merkel 2° 966, 74r-74v |
Ausgaben | Fischer, Hanns (Hg.): Hans Folz. Die Reimpaarsprüche, S. 38-40 |
Übersetzungen | |
Forschung | Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages, S. 40f., 81 Anm. 44, 90f., 95-98, 136; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 66, 91, 95, 105, 107, 263; Hoven, Heribert: Studien zur Erotik in der deutschen Märendichtung, S. 215, 287, 346; Londner, Monika: Eheauffassung und Darstellung der Frau in der spätmittelalterlichen Märendichtung, S. 267f., 290; Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters, S. 23, 36; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 25, 234, 257 |
Inhalt
Narratio
Eine hübsche Frau, die mit einem Trunkenbold verheiratet ist, hat ihr Herz einem Jüngling zugewendet. Wie die beiden sich eines Abends wieder einmal miteinander vergnügen, kehrt der Ehemann, früher als erwartet, aus dem Wirtshaus zurück und pocht an die Tür. Die Frau rät ihrem Liebhaber, den Betrunkenen in der Rolle des Hausherrn zu verjagen. Der Jüngling poltert also laut schimpfend die Treppe hinab und droht dem Ruhestörer Prügel an. Da glaubt dieser, er habe sich im Haus geirrt, und schläft seinen Rausch auf der Auslage eines Schusters aus, während die Liebenden ihr Spiel fortsetzen und sich erst im Morgengrauen trennen. Nun entriegelt die Frau die Haustür und setzt sich dann in die Vorhalle, als wenn sie dort eingeschlafen wäre. Nach einer Weile kommt der Mann, findet die Tür offen und seine Frau auf einem Stuhle schlafend und muss sich überzeugt fühlen, dass er in der Nacht tatsächlich sein Haus verfehlt hat. Die Frau macht ihm Vorwürfe wegen seines langen Ausbleibens, und er verspricht Besserung.
Epimythion
Nur wer baden kann, ohne sich nass zu machen, ist gegen Frauenlist gefeit. Verfassersignatur.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 455)