Redensart
Definitorische Ansätze
Manfred Eikelamnn definiert die Redensart prägnant als vorgeprägten und wiederverwendbaren sprachlichen Ausdruck (vgl. Eikelmann: Redensart, S. 237). Die Redensart ist Teil kollektiver Sprachmuster, die aus zwei oder mehreren Wörtern zusammengesetzt ist, in ihrer Form relativ fixiert ist und in ihrer (metaphorischen) Bedeutung konventionelisiert ist (vgl. Eikelmann: Redensart, S. 237). Indem die Redensart lediglich Satzbaustein ist, der jeweils angepasst aktualisiert wird, unterscheidet sie sich von Sprichwort und Sentenz; Die Redensart ist im Unterschied zu Apophthegma und Geflügeltes Wort nicht autoritätengebunden; da die Redensart sich nicht auf eine spezifische Sprechergemeinschaft beschränkt, unterscheidet sie sich von Maxime und Slogan (vgl. Eikelmann: Redensart, S. 239).
Überlieferungsformen
Redensarten speichern als apodiktisch formulierte Elemente der Wiedergebrauchsrede kollektives Wissen; sie zeigen dementsprechend je vielfältige Aktualisierungen, die letztlich nicht über Primärtext-Listen erfassbar sind. Stattdessen wird auf einschlägige wissenschaftlichen [Referenzwerke] verwiesen.
Referenzwerke
Definition und bibliographische Hinweise gibt Eikelmann: Redensart. Sammlungen liegen vor in Friedrich: Phraseologisches Wörterbuch, Röhrich: Lexikon und Wander: Sprichwörter-Lexikon.