Diebisches Rebhuhn (Erzählstoff)

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Diebisches Rebhuhn

(Erzählstoff)

Regest Ohne es beweisen zu können, verklagt das diebische Rebhuhn eien Artgenossen, ihm seine Eier gestohlen zu haben; der hinzugezogene Richter verfügt, beide Kontrahenten zu hängen. (Dicke, Gerd/Grubmüller, Klaus: Die Fabeln des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, S. 571)
Fassungen Schimpf und Ernst (Johannes Pauli), Nr. 631
Forschung
(s.a. unter Fassungen)
Dicke, Gerd/Grubmüller, Klaus: Die Fabeln des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, S. 571