Der Wolf als Zeuge

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Der Wolf als Zeuge; Der Wolf ein Geziuc

AutorIn
Entstehungszeit
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Blumenfeldt, Albert: Die echten Tier- und Pflanzenfabeln des Strickers, S. 34; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 99 A. 8, 107 A. 39, 132-134, 145-148, 152, 160, 467


Inhalt

Narratio

Ein geiziger und durchtriebener Hund fordert von einem Schaf ein Brot zurück, das er ihm in einer Hungersnot geliehen habe, und zwar erhebt er diese Forderung vor Gericht. Das Schaf sagt in Schrecken, es habe dem Hunde gegenüber keine Verpflichtung. Der Hund ruft den Wolf zum Zeugen an; dann werde er gewinnen. Der Wolf spricht, er habe es gesehen, wie der Hund behauptet hat. Dies müssten mehr Personen bezeugen, fordert der Richter. - Der Graue bekräftigt, er sei dabeigewesen. Darauf redet der Hund, es wundere ihn, dass der Wolf soviel Worte mache, schließlich habe es das ganze Land gehört und gesehen. Darauf bezeugen es alle anderen auch. Weil dem Zeugen keiner etwas anhaben kann, muss das Schaf büßen: Es gibt seine Wolle für das Brot, sonst wäre es getötet worden.

Epimythion

So geschieht es oft. Wer den anderen nicht nach Recht und Wahrheit beweisend überzeugen kann (überziugen 1492/26), der wird häufig von meineidigem Volk überstimmt (überseit 1494/28). Derjenige ist klug, der es erreicht hat, durch treulosen Pöbel (? bûrschaft 1498/32 Grimm, bowerschaft W, geburschaft E) nicht lügnerisch zu werden.

(Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 467)