Die Wiedervergeltung (Hans Folz): Unterschied zwischen den Versionen

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| ausgaben          = [[Fischer, Hanns (Hg.): Hans Folz. Die Reimpaarsprüche]], S. 1-3<!--Möglichst alle Ausgaben des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"-->
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==Inhalt==
===Narratio===
Ein Ehemann buhlt mit der Frau eines anderen. Als der betrogene Gatte das
merkt, gibt er vor, er wolle verreisen, und kann so die Ungetreue mit seinem
Rivalen im Bett überraschen, der sich eilends - aber nicht unbemerkt - in einer
Truhe versteckt. Nun lässt er die Gattin des Ehebrechers holen, und diese muss
sich, um ihren Mann vom Tode zu erretten, dem betrogenen Ehemann auf
eben der Truhe hingeben, in der jener gefangen hegt; die ehebrecherische Frau
aber muss vor der Tür Zeuge des Vergeltungsakts sein.
===Epimythion===
Jedem Ehebrecher geschiehe es ebenso. Verfassersignatur.
([[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 462)


[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
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[[Kategorie:Quelle Schwank]]
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Version vom 9. November 2020, 02:34 Uhr

Die Wiedervergeltung

AutorIn Hans Folz
Entstehungszeit
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Hs. Quart 566, 14r-15r [1]
Ausgaben Fischer, Hanns (Hg.): Hans Folz. Die Reimpaarsprüche, S. 1-3
Übersetzungen
Forschung Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 70, 96, 124, 274; Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 113, 219; Nowakowski, Nina: Alternativen der Vergeltung; Schneider, Martin: Kampf, Streit und Konkurrenz, S. 170

Inhalt

Narratio

Ein Ehemann buhlt mit der Frau eines anderen. Als der betrogene Gatte das merkt, gibt er vor, er wolle verreisen, und kann so die Ungetreue mit seinem Rivalen im Bett überraschen, der sich eilends - aber nicht unbemerkt - in einer Truhe versteckt. Nun lässt er die Gattin des Ehebrechers holen, und diese muss sich, um ihren Mann vom Tode zu erretten, dem betrogenen Ehemann auf eben der Truhe hingeben, in der jener gefangen hegt; die ehebrecherische Frau aber muss vor der Tür Zeuge des Vergeltungsakts sein.

Epimythion

Jedem Ehebrecher geschiehe es ebenso. Verfassersignatur.

(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 462)