Dieb und Henker (Hans Schneider): Unterschied zwischen den Versionen

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| forschung          = [[Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages]], S. 147, 165f.; [[Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos]], S. 199f.; [[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 66, 180; [[Kanz, Claudia: Also Hans Schneider gesprochen hat]], S. 42f., 81, 86, 97, 264-272, 275; [[Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters]], S. 22, 51; [[Schallenberg, Andrea: Spiel mit Grenzen]], S. 226, 286; [[Schneider, Martin: Kampf, Streit und Konkurrenz]], S. 75f.; [[Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter]], S. 25, 234<!--Forschungstexte zum Einzeltext (s. Bibliographie Forschung Kleinepik), ggf. mit Seitenangaben, abgetrennt mit ";"-->


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==Inhalt==
===Promythion===
Falschheit kann sich nicht verbergen.
===Narratio===
In Brügge beobachtet der
Henker, wie ein Dieb in der Kirche einem Reichen den Geldbeutel abschneidet.
Er stellt den Dieb, läßt ihn aber laufen, als dieser ihm den gestohlenen Beutel
gibt. Nun eilt der Dieb zu dem Bestohlenen und zeigt ihm den Henker als den
Dieb seines Beutels. Der Reiche erhebt lautes Geschrei; der Henker wird
gefangengenommen und zum Galgen verurteilt. Da aber das Henkersamt verwaist ist, sieht es so aus, als könnte das Urteil nicht vollstreckt werden. Da bietet
sich der Dieb, als Bauer verkleidet, zu diesem Dienst an. Auf der Leiter zum
Galgen gibt er sich dem Verurteilten zu erkennen, doch bevor dieser die Zuschauer über den wahren Sachverhalt aufklären kann, hat er ihn schon von der
Leiter gestoßen und getötet.
===Epimythion===
Von Dingen, die einen nichts angehen, soll man die Finger lassen. Verfassersignatur.
([[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 515)
==Rezeption==
Die Geschichte wird wiedererzählt in [[Jurchen, Sylvia/Wagner, Silvan (Hg.): Man sol mich hubschen luten lesen]], S. 107-114.


[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
[[Kategorie:Quelle Schwank]]
[[Kategorie:Quelle Schwank]]

Aktuelle Version vom 12. August 2023, 19:53 Uhr

Dieb und Henker; Spruch von 'Dieb und Henker'

AutorIn Hans Schneider
Entstehungszeit
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Nürnberg, GNM: Hs Merkel 2° 966 (online), 112v-113r
Ausgaben Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 362-364
Übersetzungen Lemmer, Manfred: Deutschsprachige Erzähler des Mittelalters, S. 552-554
Forschung Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages, S. 147, 165f.; Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 199f.; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 66, 180; Kanz, Claudia: Also Hans Schneider gesprochen hat, S. 42f., 81, 86, 97, 264-272, 275; Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters, S. 22, 51; Schallenberg, Andrea: Spiel mit Grenzen, S. 226, 286; Schneider, Martin: Kampf, Streit und Konkurrenz, S. 75f.; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 25, 234

Inhalt

Promythion

Falschheit kann sich nicht verbergen.

Narratio

In Brügge beobachtet der Henker, wie ein Dieb in der Kirche einem Reichen den Geldbeutel abschneidet. Er stellt den Dieb, läßt ihn aber laufen, als dieser ihm den gestohlenen Beutel gibt. Nun eilt der Dieb zu dem Bestohlenen und zeigt ihm den Henker als den Dieb seines Beutels. Der Reiche erhebt lautes Geschrei; der Henker wird gefangengenommen und zum Galgen verurteilt. Da aber das Henkersamt verwaist ist, sieht es so aus, als könnte das Urteil nicht vollstreckt werden. Da bietet sich der Dieb, als Bauer verkleidet, zu diesem Dienst an. Auf der Leiter zum Galgen gibt er sich dem Verurteilten zu erkennen, doch bevor dieser die Zuschauer über den wahren Sachverhalt aufklären kann, hat er ihn schon von der Leiter gestoßen und getötet.

Epimythion

Von Dingen, die einen nichts angehen, soll man die Finger lassen. Verfassersignatur.

(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 515)

Rezeption

Die Geschichte wird wiedererzählt in Jurchen, Sylvia/Wagner, Silvan (Hg.): Man sol mich hubschen luten lesen, S. 107-114.