Umgangene Buße: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Brevitas Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
| ausgaben          = [[Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts]], S. 274-280<!--Möglichst alle Ausgaben des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"-->
| ausgaben          = [[Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts]], S. 274-280<!--Möglichst alle Ausgaben des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"-->
| übersetzungen      = <!--Möglichst alle Übersetzungen des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"; notfalls Doppelungen mit Ausgaben-->
| übersetzungen      = <!--Möglichst alle Übersetzungen des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"; notfalls Doppelungen mit Ausgaben-->
| forschung          = <!--Forschungstexte zum Einzeltext (s. Bibliographie Forschung Kleinepik), ggf. mit Seitenangaben, abgetrennt mit ";"-->
| forschung          = [[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 65, 121, 123 <!--Forschungstexte zum Einzeltext (s. Bibliographie Forschung Kleinepik), ggf. mit Seitenangaben, abgetrennt mit ";"-->


}}
}}
==Inhalt==
===Narratio===
Ein Bauer bittet den Pfarrer seines Dorfes um Erlaubnis, in einer anderen Pfarrei beichten zu dürfen, da seine Verfehlungen den Pfarrer selbst berührten. Der Pfarrer will das nicht gestatten und muss nun hören, dass der Bauer mit seiner (des Pfarrers) Mutter, Schwester und Wirtschafterin geschlafen hat. Entgegen seiner früheren Versicherung gerät er in heftigen Zorn und legt dem Bauern auf, dasselbe mit einem Igel zu treiben. Der Bauer fragt zurück, ob er nicht auch mit der "Igelin" büßen könnte. Das wird ihm zugestanden. Wegen des Beichtgeheimnisses darf der Pfarrer Mutter, Schwester und Wirtschafterin nicht zur Rede stellen, was ihn hart ankommt. Der Bauer aber begibt sich zur Frau eines Bauern im Ries namens Igel ("der Igelin") und vollbringt mit ihr seine Buße. Als er dem Pfarrer von seiner Tat berichtet, bedeutet ihm dieser wütend, er möge künftig beichten, wo er wolle.
===Epimythion===
Man soll nicht Böses mit Bösem vergelten und über dem Splitter im Auge des anderen nicht den Balken im eigenen übersehen.
([[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 448)


[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
[[Kategorie:Quelle Märe/Versnovelle]]
[[Kategorie:Quelle Schwank]]
[[Kategorie:Quelle Schwank]]

Version vom 19. August 2020, 10:57 Uhr

Die Bauern Beichte; Umgangene Buße

AutorIn Anon.
Entstehungszeit
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Heidelberg, UB: Cpg 341, 167-178 [1]
Ausgaben Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 274-280
Übersetzungen
Forschung Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 65, 121, 123

Inhalt

Narratio

Ein Bauer bittet den Pfarrer seines Dorfes um Erlaubnis, in einer anderen Pfarrei beichten zu dürfen, da seine Verfehlungen den Pfarrer selbst berührten. Der Pfarrer will das nicht gestatten und muss nun hören, dass der Bauer mit seiner (des Pfarrers) Mutter, Schwester und Wirtschafterin geschlafen hat. Entgegen seiner früheren Versicherung gerät er in heftigen Zorn und legt dem Bauern auf, dasselbe mit einem Igel zu treiben. Der Bauer fragt zurück, ob er nicht auch mit der "Igelin" büßen könnte. Das wird ihm zugestanden. Wegen des Beichtgeheimnisses darf der Pfarrer Mutter, Schwester und Wirtschafterin nicht zur Rede stellen, was ihn hart ankommt. Der Bauer aber begibt sich zur Frau eines Bauern im Ries namens Igel ("der Igelin") und vollbringt mit ihr seine Buße. Als er dem Pfarrer von seiner Tat berichtet, bedeutet ihm dieser wütend, er möge künftig beichten, wo er wolle.

Epimythion

Man soll nicht Böses mit Bösem vergelten und über dem Splitter im Auge des anderen nicht den Balken im eigenen übersehen.

(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 448)