Umgangene Buße
Die Bauern Beichte; Umgangene Buße | |
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AutorIn | Anon. |
Entstehungszeit | 2. Hälfte 15. Jhd. |
Entstehungsort | |
AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Heidelberg, UB: Cpg 341, 167-178 [1] |
Ausgaben | Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 274-280 |
Übersetzungen | |
Forschung | Beine, Birgit: Der Wolf in der Kutte, S. 57, 94, 200, 282, 290, 306, 319; Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages, S. 42f. 88, 106 Anm. 77, 119, 147; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 65, 121, 123; Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 139; Hoven, Heribert: Studien zur Erotik in der deutschen Märendichtung, S. 216, 295f., 324, 338; Jahn, Bruno: Umgangene Buße; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 234 |
Inhalt
Narratio
Ein Bauer bittet den Pfarrer seines Dorfes um Erlaubnis, in einer anderen Pfarrei beichten zu dürfen, da seine Verfehlungen den Pfarrer selbst berührten. Der Pfarrer will das nicht gestatten und muss nun hören, dass der Bauer mit seiner (des Pfarrers) Mutter, Schwester und Wirtschafterin geschlafen hat. Entgegen seiner früheren Versicherung gerät er in heftigen Zorn und legt dem Bauern auf, dasselbe mit einem Igel zu treiben. Der Bauer fragt zurück, ob er nicht auch mit der "Igelin" büßen könnte. Das wird ihm zugestanden. Wegen des Beichtgeheimnisses darf der Pfarrer Mutter, Schwester und Wirtschafterin nicht zur Rede stellen, was ihn hart ankommt. Der Bauer aber begibt sich zur Frau eines Bauern im Ries namens Igel ("der Igelin") und vollbringt mit ihr seine Buße. Als er dem Pfarrer von seiner Tat berichtet, bedeutet ihm dieser wütend, er möge künftig beichten, wo er wolle.
Epimythion
Man soll nicht Böses mit Bösem vergelten und über dem Splitter im Auge des anderen nicht den Balken im eigenen übersehen.
(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 448)