Die gewürgte Bierwirtin (Enoch Widman): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. August 2026, 07:59 Uhr
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Die gewürgte Bierwirtin | |
|---|---|
| AutorIn | Enoch Widman |
| Entstehungszeit | 1596 |
| Entstehungsort | Hof |
| AuftraggeberIn | |
| Überlieferung | Vgl. Chronik der Stadt Hof (Enoch Widman) |
| Ausgaben | Vgl. Chronik der Stadt Hof (Enoch Widman) |
| Übersetzungen | |
| Forschung | |
Der Text steht direkt nach dem Memorabile Feuerglock wird gegossen (Enoch Widman). Er ist als erster Text unter der marginalisierten Überschrift "Zwo seltzame geschicht, deren eine am galgen, die ander uff dem kirchhoff zum Hof sich zugetragen" aufgeführt und wird implizit auf 1516 datiert. Zum Text der zweiten Geschichte vgl. Geisterkirche (Enoch Widman).
Das Memorabile ist eine Version des Erzählstoffs Der Mann vom Galgen (Erzählstoff).
Text
[1] Do ein aberglaubisches unbedechtiges weib, uff einen tag fru morgens, hinaus zu dem gericht gangen, innwendig im galgen hinauffgestigen und einen dieb, welcher kurtz zuvorn war gehencket worden, verschneiden und diselbe materien ins bier hencken wollen, damit die leut desto mehr [S. 292] zulauffen und das bier sehr holen solten, hat Gott der Allmechtig solchs ihr furnehmen sichtiglich gestraffet, daß der todte corper mit den fussen ihr umb den halß gefallen und sie so fest gehalten hat, daß, wo nicht leut, die ettwa in der nähe geschnitten oder sonsten furuber gangen, sie schreien und winseln gehöret und ihr geholffen hetten, sie umb ihr leben kommen were. Die leut aber, so zugelauffen, haben des todten cörpers fuß mit grosser muh und arbeit voneinander bringen und die Frau ledig machen konnen. Welches dann furwitzigen, losen leuten (die noch heutigs tags bißweilen mit solchen bösen stucken umbgehen, den dieben ihre finger, daumen, zehen etc. abschneiden und in die fässer hengen)[2] zur treuen warnung dienen soll.
Anmerkungen
- ↑ Zitiert nach Rösler, Maria (Hg.): Enoch Widman, S. 291f. Identisch unter dem Titel "Der Bierfinger" wiedergegeben in Kluge, Arnd: Sagenhaftes Hof, Teil 1, Nr. 5, S. 22f.; identisch unter dem Titel "Die abergläubische Wirtin" wiedergegeben in Dünninger, Josef (Hg.): Fränkische Sagen, S. 32; unter dem Titel 'Totenfrevel' wiedergegeben in Jung, Stefan: Sagenüberlieferung in Stadt und Landkreis Hof, Nr. 2812, S. 763. In modernisierter Form unter dem Titel "Leichenschändung 1516" wiedergegeben in Kapfhammer, Günther (Hg.): Bayerische Sagen, S. 208.
- ↑ Den entsprechenden Aberglauben fasst Grässe mit Verweis auf die Fassung 'Ein Gehenkter würgt eine Frau aus Schleiz' zusammen: "Will ein Brauer viel Abgang haben, so verschafft er sich den Strick eines Gehängten, an dem aber der Daumen besselben noch hängt. und legt ihn in's Bierfaß. Einmal ist im Jahre 1516 in einem Orte bei Schleitz eine Frau zu diesem Zwecke früh hinaus nach dem Galgen gegangen, um dieses Experiment vorzunehmen, da ist ihr aber der todte Körper mit den Füßen um den Hals gefallen und hat sie so festgehalten, daß sie sicher gestorben wäre, wenn nicht auf ihr Hülferufen Leute herbeigeeilt wären und sie erlöst hätten." (Grässe, Theodor: Bierstudien. Dresden 1872, S. 119).