Von falscher Minne (Heinrich der Teichner) (B296)

Aus Brevitas Wiki
Version vom 6. Februar 2026, 21:39 Uhr von Silvan Wagner (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Von falscher Minne (B296)

AutorIn Heinrich der Teichner
Entstehungszeit Um 1350-1370
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 2819, 82va-83ra
Wien, Österreichische Nationalbibliothek: 2901, 95va-96ra
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 461f.

Inhalt

A Laudatio temporis acti

Der Sprecher eröffnet mit der Sentenz, dass alles an Würde verliert, was sich mit Dummen einlässt. Dies bezieht er auf die Minne: Früher sei sie nur von anständigen Menschen gepflegt worden, doch nun sei die Ritterschaft verfallen, und jeder Tor und Bösewicht gebe der Minne die Schuld an seinem Leid. Dass die Minne so gemein geworden sei, sei ihre größte Schande. Einst habe sie den höchsten Rang getragen, sei schwer zu erringen gewesen und habe Minnesang, Ritterschaft und höfisches Verhalten hervorgebracht. Heute aber würden Männer sie verhöhnen, indem sie sich ihretwegen Bärte wachsen ließen oder Beutel trügen.

B Die rechte Minne

Der Sprecher korrigiert sich: Die wahre Minne sei noch immer so gut wie früher und schenke weiterhin denselben Lohn — die Freude zweier Herzen, hohen Mut und innere Erhebung.

C Die falsche Minne

Daneben gebe es jedoch eine „falsche Minne“. Frauen, die ihr folgten, führten ein liederliches Leben, und die entsprechenden Männer ein ebenso verkommenes. Sie stammten aus Orten mit sprechenden Namen, die das Lasterhafte betonen. Anschließend kritisiert der Sprecher das Farbentragen: Man behaupte, Beständige trügen Blau und Untreue Rot, doch entscheidend sei nicht die Farbe, sondern das Herz. Nur das Innere sei wandelbar. Der Text endet mit der Teichner‑Signatur.

(Ausführliche Inhaltszusammenfassung bei Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 461f.)