Kaiser Lucius' Tochter

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Kaiser Lucius' Tochter

AutorIn
Entstehungszeit Erste Hälfte oder Mitte 15. Jhd.
Entstehungsort Oberdeutsch
AuftraggeberIn
Überlieferung Handschrift des Matthias von Günzburg [verschollen]
Ausgaben Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 71-88
Übersetzungen Spiewok, Wolfgang (Hg.): Altdeutsches Decamerone, S. 319-332
Spiewok, Wolfgang (Hg.): Deutsche Novellen des Mittelalters, Band 3, S. 27-36
Forschung Bubert, Marcel/Merten, Lydia: Medialität und Performativität, S. 50-66; Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages, S. 66; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 7, 67, 191; Grubmüller, Klaus: Die Ordnung, der Witz und das Chaos, S. 194f.; Hoven, Heribert: Studien zur Erotik in der deutschen Märendichtung, S. 214, 231f., 392; Jahn, Bruno: Kaiser Lucius' Tochter; Londner, Monika: Eheauffassung und Darstellung der Frau in der spätmittelalterlichen Märendichtung, S. 223-228; Mihm, Arend: Überlieferung und Verbreitung der Märendichtung im Spätmittelalter, S. 20; Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters, S. 25, 41, 60; Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens, S. 12, 23, 62; Schallenberg, Andrea: Spiel mit Grenzen, S. 43, 141, 175, 225, 259, 277-284, 287, 347f., 351f., 401; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 236, 256, 322f.

Inhalt

Die schöne Tochter des römischen Kaisers Lucius wird von einem Ritter umworben. Gegen eine Zahlung von tausend Gulden ist sic bereit, ihm eine Nacht zu Willen zu sein, aber kaum ins Bett gestiegen, wird er von tiefem Schlaf übermannt. Ebenso ergeht cs ihm in der folgenden Nacht. Trotzdem will er es noch ein drittes Mal versuchen. Da er sein ganzes Geld bereits hingegeben hat, leiht er sich die tausend Gulden von einem Bürger; doch lautet dessen Bedingung, daß er berechtigt sein soll, dem Schuldner, falls er den Rückzahlungstermin überschreitet, ein Stück Fleisch vom Gewicht des geliehenen Geldes aus dem Leib zu schneiden. Nachdem der Ritter von einem gelehrten Mami unterrichtet worden ist, daß die Kaisertochter ihn jedesmal mit einem im Bett versteckten magischen Brief einschläfert, gelingt es ihm, in der dritten Nacht ans Ziel seiner Wünsche zu kommen. Die Kaisertochter wird von Liebe zu ihm ergriffen, und in seiner Minneseligkeit vergißt der Ritter den Zahlungstermin. Seine Hoffnung, den Gläubiger durch die verdoppelte Summe befriedigen zu können, erfüllt sich nicht. Der Bürger besteht auf der Einlösung des Fleischpfandes und bringt die Sache vors Gericht. Da verkleidet sich die Kaisertochter als junger Ritter und verteidigt erfolgreich ihren Geliebten, indem sie den alten Rechtssatz geltend macht, daß Blutvergießen mit Blutvergießen gesühnt werden muß. Daraufhin urteilt der Richter: Nur dann solle dem Kläger ungestraft erlaubt sein, dem Ritter das Fleisch aus dem Leib zu schneiden, wenn er es fertigbrächte, dabei keinen Tropfen Blut zu vergießen. Der unmenschliche Gläubiger muß sich damit besiegt geben und erhält nun nicht einmal seine tausend Gulden zurück. Der freigesprochene Ritter aber eilt zu seiner Geliebten, die sich nach kurzem Versteckspiel als der kluge Retter zu erkennen gibt. Mit Zustimmung des Kaisers werden beide ein Paar.

(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 478f.)