Klage eines Liebenden (B36)

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Klage eines Liebenden (B36); Klage eines Liebenden III

AutorIn Anon.
Entstehungszeit Überlieferung um 1470-1490
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Heidelberg, Universitätsbibliothek: Cpg 313, 364r-366r
Ausgaben
Übersetzungen
Forschung Klingner, Jacob: Klage eines Liebenden III; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 62

Inhalt

A Preis der Geliebten (1–23):

Der Sprecher seufzt beim Gedanken an den Beginn seiner Liebe. Er schließt ein Lob der Geliebten (6: mynes herczen keyserynn) an, das allerdings ganz auf ihn selbst bezogen bleibt: Ihr stünde eine goldene Kaiserkrone; sie habe ihn oft von seiner Trauer erlöst; ihr Lachen erfreue ihn; sie könne sein Herz, das sie zuvor verwundet habe, heilen.

B Dienst-Lohn-Verhältnis (24–43):

Der Sprecher hofft, dass Gott die Geliebte in seinem Namen grüße. Er versichert seinen ewigen Dienst und betont, dass ihm ein großes Unrecht geschähe, sollte er keinen Lohn erhalten (Dienst-Lohn-Mechanismus). Er setzt seine Hoffnung darauf, dass die Geliebte seine Beständigkeit erkenne.

C Erklärung seines Schweigens (44–95):

Der Sprecher gibt zwei Gründe dafür an, weshalb er in Gegenwart der Geliebten nicht sprechen könne (Verstummen vor der Geliebten). Zum einen fürchtet er sich vor boshaften Klaffern, die seine Worte weiter tragen und Liebe in Leid verkehren könnten. Zum anderen fürchtet er, dass seine Worte der Geliebten missfallen könnten. So käme es, dass er der Geliebten seinen Liebeskummer noch nicht eröffnet habe. In einer Anrufung Gottes bezichtigt er sich selbst, aus Naivität zu lange gewartet und günstige Gelegenheiten zur Aussprache nicht ergriffen zu haben. Dabei vergleicht er sich mit blöden kinden (88), auch er habe Schläge mit einer Gerte nötig (86–95).

D Schluss (96–120):

Der Sprecher hofft, die Geliebte noch einmal seiner Liebe versichern zu können und dass sie ihn dann erhöre. Obwohl das Ende noch offen sei, wolle er ihr doch bis an sein Lebensende treu ergeben sein.

(Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 62)