Liebesklage eines Mannes (B57)
Liebesklage eines Mannes (B57) | |
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AutorIn | Anon. |
Entstehungszeit | Überlieferung ab 1470/71 |
Entstehungsort | |
AuftraggeberIn | |
Überlieferung | Berlin, Staatsbibliothek: Mgf 488, 164r-165r Leipzig, Universitätsbibliothek: Ms. Apel 8, 293r-294r Prag, Knihovna Nárondního muzea: Cod. X A 12, 133v-134r |
Ausgaben | |
Übersetzungen | |
Forschung | Klingner, Jacob: Liebesklage eines Mannes; Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 104f. |
Inhalt
A Dialog mit Zunge und Herz (1–31):
Der Sprecher klagt dem Herzen seinen Kummer. Eine helle Rose habe ihm geleuchtet, nun strahle sie anderswo, was ihm die Tränen in die Augen treibe (Augen und Nase werden feucht). Auf seine Frage Ach hertz waorumb tuost du das? (14) antwortet die Zunge, es hätte besser eine nicht so hochstehende, nicht so unerreichbare Frau begehrt (16f.: Das du nit gerst so nider, | Das du geweret wurdst ain tail). Die Gedanken des Herzens werden in Ich-Rede zitiert (18–25): Der Frauendienst, zu dem es die mein person (21) angestachelt habe, sei nur zum Spott angenommen worden und schmerzhafterweise ohne Lohn geblieben. Die Treulosigkeit der Dame sei für ihre Ehre aber schädlicher als für seinen Körper.
B Treueklage (32–64):
In drei anaphorischen Verspaaren (32/34/36: Obe…) beklagt er ihre Unbeständigkeit, ihre Ehrvergessenheit und ihre Selbsterniedrigung. Es folgen weitere Klagen und Reflexionen: Er fühle sich, als seien ihm Sonne und Tageslicht genommen; sein Herz senke sich schwerer als Blei in seinen Körper, da es immerzu an ihre einstige Treueversicherung denken müsse, die sie nun gebrochen habe; sie beherrsche ihn, könne sich aber anscheinend nicht beherrschen; seinen Dienst habe er hoch eingeschätzt; hätte er erfolgreich ihren Mund erobert, der das Treueversprechen gegeben habe, so wäre er bis zum Tod sorgenfrei gewesen. Diese Klagen münden in Resignation (60: Nun muosz mein leib verderben) und in Rachegedanken (61f.: Vnd sol ir sel leiden pein | Der schad ist ir der spot mein). Der Sprecher schließt mit der offenen Benennung des der Klage zu Grunde liegenden Faktums: Der Lohn, für den er lange gearbeitet habe, komme nun einem anderen Mann zu.
(Klingner, Jacob/Lieb, Ludger: Handbuch Minnereden, S. 104f.)