Der verklagte Zwetzler (Jörg Zobel): Unterschied zwischen den Versionen

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| ausgaben          = [[Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts]], S. 52-57; 58-61<!--Möglichst alle Ausgaben des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"-->
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| übersetzungen      = [[Spiewok, Wolfgang (Hg.): Altdeutsches Decamerone]], S. 668-672<!--Möglichst alle Übersetzungen des Textes in [[Kurzzitationen]](s. Bibliographie Editionen Kleinepik), abgetrennt mit "<br />"; notfalls Doppelungen mit Ausgaben-->
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| forschung          = [[Altenhöfer, Florian: Der verklagte Zwetzler]]; [[Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages]], S. 50f., 113f., 148; [[Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung]], S. 70, 97; [[Hoven, Heribert: Studien zur Erotik in der deutschen Märendichtung]], S. 162, 214, 228-230; [[Hufeland, Klaus: Die deutsche Schwankdichtung des Spätmittelalters]], S. 132; [[Londner, Monika: Eheauffassung und Darstellung der Frau in der spätmittelalterlichen Märendichtung]], S. 195; [[Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters]], S. 34, 57, 58, 74; [[Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens]], S. 137; [[Schallenberg, Andrea: Spiel mit Grenzen]], S. 66, 104, 380, 384; [[Schneider, Martin: Kampf, Streit und Konkurrenz]], S. 84, 109-113, 119, 234, 240, 242, 245, 262; [[Strasser, Ingrid: Vornovellistisches Erzählen]], S. A.914; [[Von Müller, Mareike: Verletzte Körper und gestörte Rituale in schwankhaften Erzählungen des späten Mittelalters]]; [[Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter]], S. 24, 233, 255, 299 A. 66, 342 A. 25<!--Forschungstexte zum Einzeltext (s. Bibliographie Forschung Kleinepik), ggf. mit Seitenangaben, abgetrennt mit ";"-->


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Aktuelle Version vom 18. August 2023, 19:28 Uhr

Der verklagte Zwetzler

AutorIn Jörg Zobel
Entstehungszeit Vor 1430
Entstehungsort
AuftraggeberIn
Überlieferung Karlsruhe, Badische Landesbibliothek: Karlsruhe 408, 112va-114ra [1]
Nürnberg, GNM: Hs 5339a, 127r-129r [2]
Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibliothek: Hs. Q 565, 38r-39r [3]
Ausgaben Fischer, Hanns (Hg.): Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, S. 52-57; 58-61
Übersetzungen Spiewok, Wolfgang (Hg.): Altdeutsches Decamerone, S. 668-672
Forschung Altenhöfer, Florian: Der verklagte Zwetzler; Coxon, Sebastian: Laughter and Narrative in the Later Middle Ages, S. 50f., 113f., 148; Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 70, 97; Hoven, Heribert: Studien zur Erotik in der deutschen Märendichtung, S. 162, 214, 228-230; Hufeland, Klaus: Die deutsche Schwankdichtung des Spätmittelalters, S. 132; Londner, Monika: Eheauffassung und Darstellung der Frau in der spätmittelalterlichen Märendichtung, S. 195; Połczyńska, Edyta: Der Erzähler in der Märendichtung des Mittelalters, S. 34, 57, 58, 74; Reichlin, Susanne: Ökonomien des Begehrens, Ökonomien des Erzählens, S. 137; Schallenberg, Andrea: Spiel mit Grenzen, S. 66, 104, 380, 384; Schneider, Martin: Kampf, Streit und Konkurrenz, S. 84, 109-113, 119, 234, 240, 242, 245, 262; Strasser, Ingrid: Vornovellistisches Erzählen, S. A.914; Von Müller, Mareike: Verletzte Körper und gestörte Rituale in schwankhaften Erzählungen des späten Mittelalters; Ziegeler, Hans-Joachim: Erzählen im Spätmittelalter, S. 24, 233, 255, 299 A. 66, 342 A. 25

Inhalt

Ein junger Mann, der lange vergeblich um die Liebe eines Mädchens geworben hat, sucht es in Abwesenheit der Eltern wieder einmal auf. Aber auch jetzt stoßen seine Bitten auf taube Ohren. Doch dann wird das Mädchen auf die Unruhe zwischen seinen Beinen aufmerksam und fragt ihn, was das sei. Er sagt, das sei sein „Zwetzler“, und wen er damit streiche, sei künftig vor Unglück bewahrt. Daraufhin läßt sich das Mädchen von dem Zwetzler streichen und findet daran ein solches Vergnügen, daß es nur immer auf Fortsetzung drängt. So kommt es, daß die beiden schließlich von der Mutter überrascht werden. Diese verprügelt ihre Tochter, der Vater aber nimmt den jungen Mann gefangen und verklagt ihn vor Gericht. Die Anklage lautet, der Jüngling habe der Tochter die Ehre geraubt, doch diese sagt, vom Richter befragt, aus, nicht der junge Mann, sondern sein Zwetzler sei der Schuldige. Da wird der Zwetzler verurteilt, von der Geschädigten eigenhändig abgehauen zu werden. Doch als er auf dein Block liegt, richtet er sich auf, und das Mädchen nimmt das als Beweis dafür, daß er ihr freundlich, nicht feindlich gesonnen sei. Da die Entscheidung an ihr steht, erklärt sie, ihn leben lassen zu wollen.

(Fischer, Hanns: Studien zur deutschen Märendichtung, S. 539f.)