Bärmann, Michael: Nochmals: Ein Eintrag zu Johannes Pauli im Anniversarbuch des Freiburger Franziskanerklosters

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Zitation

Bärmann, Michael: Nochmals: Ein Eintrag zu Johannes Pauli im Anniversarbuch des Freiburger Franziskanerklosters. In: Amsterdamer Beiträge zur älteren Germanistik 63 (2007), S. 221–234

Beschreibung

Der Aufsatz setzt Bärmann, Michael: Guardion vnd closters kind und Bärmann, Michael: Johannes Pauli in Freiburg fort und widmet sich einer radierten Notiz im Anniversarbuch des Freiburger Franziskanerklosters aus dem Jahr 1515.

  • Eine radierte Notiz im Anniversarbuch des Freiburger Franziskanerklosters (Freiburg, Stadtarchiv, B 1 (Handschriften), Nr. 186) lautet in der Transkription Kraumers:
    • “Wir sollen began Jarzit am nesten mentag (vor) oder nach Sankt (Urbans?) tag mit virgily vnd selmeß vnd ander .... des ordens gewonheit dem fe Ludwig ......... el vnd siner husfrawen, irer kind, erben vnd aller nachkimmen. (Man) sol auch ... verkunden (vff der) kantzel vnd dem haus den festen Conrade (?) Stürtzel als eyn erben des obgemelten Spiel .. vnd alle (ir, sin?) nachkommen ... darumb das gotzhusenphangen (hat) XX gulden von welchen geben ...... ist gnad ..... vnd welches Jorzit ( .... joerzit solen wir .... bessern an vnser frawen buw .... des het der oner innen geben eynen (peyn?)-brief mit bey (..) guetz ingesiegel. datum 1515 (Con) uersionis sancti ..... d‘ potestate p. Johannes pauli.“
    • Die Notiz ist auf den 23 Mai 1515 genau datierbar (222) und lässt folgende Interpretationen zu:
      • Am 23 Mai jeden Jahres soll im Freiburger Franziskanerkloster eines Mannes namens Ludwig (wahrscheinlich Ludwig Spielmann) und seiner Familie gedacht werden (das „el“ nach seinem Namen ist als Abkürzug von [s]el[ig] zu verstehen) (223).
      • Gesiegelt wurde die Urkunde von Ludwig Spielmann oder seinem Rechtsnachfolger Conrad Stürtzel (223f.)
      • Die Datumsangabe für die Urkundensieglung vermutlich im Jahr 1515, „Conversionis sancti“, ist entweder mit dem 25. Januar oder dem 5. Mai identifizierbar. Da Johannes Pauli vermutlich als Siegler fungierte, hat er zum Zeitpunkt der Sieglung noch in seinem Heimatkloster gelebt und dort ein wichtiges Amt bekleidet. Daraus ist zu schließen, dass er von der Reform seines Konvents durch die Observanten unmittelbar betroffen war und selbst vertrieben wurde, was eine Erklärung für seinen um 1515 beginnenden Aufenthalt in Schlettstatt erklären könnte (224).
      • Es folgen historische Informationen zu Conrad Stürtzel dem Älteren und dem Jüngeren.