Rippl, Coralie: Erzählen als Argumentationsspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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== Behandelte Kleinepik ==
== Behandelte Kleinepik ==


*[[Der Einsiedler und der Engel (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Der verklagte Bauer (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Bürgermeister und Königssohn (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Der zurückgegebene Minnelohn (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Der feige Ehemann (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Der Mönch als Liebesbote B (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Chorherr und Schusterin (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Drei listige Frauen B (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Die Rache des Ehemanns (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Die unschuldige Mörderin (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Der bezahlte Anwalt (Heinrich Kaufringer)]]
*[[Der Zahn]]
*[[Das heiße Eisen (Der Stricker)]]





Aktuelle Version vom 3. Dezember 2020, 09:13 Uhr

Zitation

Rippl, Coralie: Erzählen als Argumentationsspiel. Heinrich Kaufringers Fallkonstruktionen zwischen Rhetorik, Recht und literarischer Stofftradition. Tübingen 2014

Beschreibung

Unerhörtes Erzählen situiert sich, das zeigen aktuell etwa Ferdinand von Schirachs "Verbrechen", im Bereich zwischen Recht und Literatur. Die außergewöhnlichen 'Fallverhandlungen' des Heinrich Kaufringer sind ein frühes Phänomen literarischer Kasuistik. Mit diesem Ansatz wird die kontrovers diskutierte Frage nach dem 'Sinn' seiner 'grotesken' Texte neu beleuchtet. Die Arbeit nimmt die Erzählpoetik Kaufringers von zwei Seiten in den Blick: Komparatistische Modellanalysen präsentieren ausgewählte Mären im Feld europäischer Novellistik (lateinische Exemplarik bis Boccaccio), zugleich wird eine historische Kontextualisierung mit rhetorischen und juridischen Traditionen der Antike und des Mittelalters vorgenommen. Dabei zeigt sich, dass Zuspitzung und Irritation Effekte eines an Problempotentialen besonders interessierten Erzählens sind. Ein kasuistischer Zugriff auf die materiae lässt Kaufringers Erzählungen als Argumentationsspiele verständlich werden, die Meinungen und Standpunkte verhandeln, wobei der diskursive Vorgang eine Lust am Erzählen generiert, der es auf die Verbindlichkeit einer Aussage nicht mehr ankommt. Die Interferenzen zwischen juristischem und literarischem Diskurs sind es, die ein solches 'Erzählen von Sonderfällen' charakterisieren und das Erzählen selbst als Sonderfall spezifisch machen.

(Klappentext)

Behandelte Kleinepik